Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.17
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kosten. Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für Regulierungsverfahren, die
die Übertragung von Eigentum von den
Gemeinden an die Agrargemeinschaften
rechtfertigen würde.
Aufgrund höchstgerichtlicher Erkenntnisse
gibt es jetzt die Möglichkeit etwas zu
unternehmen. Mein Antrag geht in die
Richtung, alles Denkbare bis hin zur
Wiedererlangung des Eigentums durch die
Gemeinden zu versuchen.
Diese Flächen wurden ursprünglich nur
deshalb reguliert, um die Weide- und
Holzrechte zu sichern. Eine Eigentumsübertragung ist ja nicht so einfach.
Es war auch den Medien zu entnehmen:
Es ist skurril, wenn die Stadt Innsbruck für
das Ahrntal jährlich € 500.000,-- Pacht
bezahlt, und dieser Grund möglicherweise
nach wie vor der Stadt Innsbruck gehört.
Da wird es skurril, und der Antrag zielt
darauf hin, alle Möglichkeiten auszuloten.
Es werden nicht alle Grundstücke davon
betroffen sein. Auch nicht alle regulierten
Agrargemeinschaften werden betroffen
sein, aber an soll einen juristisch fundierten Status Quo finden.
Ich beantrage die
Zuweisung an den erweiterten Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Wie GR Ing. Krulis schon erwähnt hat, tun
wir uns immer schwerer, Grundstücke für
kommunale Bauvorhaben zu finden. Je
höher die Grundstückspreise, desto höher
sind die Mieten, das wissen wir alle. Es
wäre für die Gemeinden interessant, diese
Grundstücke wenn nicht umsonst, dann
wenigstens zu angemessenen Preisen zu
erlangen.
Dazu müssen die juristischen Grundarbeiten rasch erledigt werden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: GR
Grünbacher hat ein sehr aktuelles Thema
aufgegriffen, das natürlich einen gesellschaftspolitischen Hintergrund hat:
Üblicherweise sind die Mitglieder der
Agrargemeinschaften nicht der Sozialdemokratie zuzurechnen, sondern gehören
besonders im ländlichen Raum eher dem
konservativen Lager an.
Dieses Thema eignet sich natürlich
besonders gut für diese gesellschaftspolitische Auseinandersetzung. Der Antrag ist
sehr umfassend. Ich habe mich beruflich
mit der Erstellung von Wirtschaftsplänen
usw. intensiv mit den Agrargemeinschaften zu befassen gehabt, und das Thema
ist mir sehr vertraut.
GR Grünbacher hat sich sehr gut vorbereitet, und wenn das so weitergeht, kann er
noch zum Experten für Agrarfragen
werden. Es gibt unterschiedliche Formen
von Agrargemeinschaften. Manche sind
historisch gewachsen, und man hat nur
jene Rechte eingebracht, die man immer
schon gehabt hat: Holz- und Weiderechte.
Grund und Boden sind bei der Gemeinde
geblieben. Die Agrargemeinschaft Birgitz
ist ein Beispiel.
Dort sind die Dinge rechtmäßig und
korrekt geregelt worden. Bei den meisten
Agrargemeinschaften in Tirol ist es leider
so, - und das war die besonders bauernfreundliche Politik der 50er und 60er
Jahre, vielleicht, GR Abenthum, sollte ich
sagen, die Bauernbundpolitik -, dass man
Grund und Boden auch übertragen hat.
Das beruht auf der so genannten Almende, die allen Bürgerinnen und Bürgern
zugestanden ist. Ursprünglich waren das
aber Nutzungsrechte und nicht das
Eigentum.
Inwieweit eine Grundlage für diese
Eigentumsübertragungen bestanden hat,
wird derzeit nach dem FlurverfassungsGrundsatzgesetz geprüft, auch nach dem
Tiroler Flurverfassungslandesgesetz. Die
Agrarier behaupten natürlich, dass es eine
solche gibt, aber diese Grundsatzfrage
können wir in Tirol nicht lösen. Es muss
eine österreichweite Entscheidung geben.
Man hat in den verschiedenen politischen
Bereichen erkannt, dass diese Vorgangsweise rechtlich bedenklich und den
Bürgerinnen und Bürgern gegenüber
extrem unfair war.
Ich behaupte, das war das größte Unrecht,
das nach dem Krieg den Tiroler Gemeinden geschehen ist. Das ist für mich keine
Frage. Wir haben diesbezüglich eine
Stellungnahme an das Land Tirol abgegeben und ausgeführt, dass die Unrechtslage noch nicht beseitigt worden ist.
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)