Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.230

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Ausgaben dieses Jahres – 2018
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4.1 Ausgaben 2016 und 2017 laut Jahresrechnung
Ausgaben 2016 u. 2017

Der Rechnungsabschluss für 2016 zeigte, dass die gesamten Sollausgaben (€ 5.609.081,71) der Musikschule vorwiegend im Personalbereich (rund 94,5 % oder € 5.299.672,85) lagen und unter der Anordnungsberechtigung des Amtes für Personal standen. Die Mittelverwendung des Amtes für Kultur fiel mit rund 2,6 % (bzw. € 145.511,48) verhältnismäßig gering aus.
Ein ähnliches Bild zeichneten auch die Gesamtausgaben des Jahres
2017 mit einem Sollwert von € 5.948.431,80 (siehe Tabelle 2). Naturgemäß standen wiederum die Personalausgaben (€ 5.567.748,41 bzw.
93,60 %) mit dem größten finanziellen Volumen zu Buche. Auch die
restlichen Bereiche wichen hinsichtlich des prozentuellen Anteiles nur
geringfügig vom Vorjahr ab
Die Steigerung der Sollgesamtstände im Jahr 2017 (rund € 5,95 Mio.)
gegenüber 2016 (rund € 5,61 Mio.) war aufgrund der Dominanz der
Personalkosten auch in diesem Segment zu finden. Die Mehraufwendungen von 2016 auf 2017 innerhalb der Personalkosten betrug laut
Rechnungsabschluss rund € 270 Tsd. und war vor allem auf die Erhöhung (Inflationsausgleich) der Löhne und Gehälter der städtischen Bediensteten um 1,3 % ab Jänner 2017 sowie auf die Vorrückungen in
den Gehaltsschemata zurückzuführen. Auch die Jubiläumsgelder fielen
im Jahr 2017 leicht höher aus als im Vorjahr 2016. Darüber hinaus war
die Stundenverteilung bzw. das Beschäftigungsausmaß (speziell bei
Teilzeitkräften) von Lehrpersonen in den einzelnen Schuljahren – angesichts der Fächernachfrage – oft unterschiedlich und kann variieren.
4.2 Einnahmen 2016 und 2017 laut Jahresrechnung

Einnahmen 2016 und
2017

Es zeigte sich, dass der größte Teil der Einnahmen bei der Anordnungsberechtigung der Kultur verbucht wurde. Die Gesamteinnahmen
von € 2.978.687,77 betrafen mit rd. € 2,97 Mio. (bzw. rd. 99,7 %) fast
ausschließlich die AOB 5100 (Kultur). Die größte Position mit rd.
72,0 % der Gesamteinnahmen war dabei eine laufende Transferzahlung des Landes (Förderung Personalaufwand) in Höhe von
€ 2.131.900,00.
Das Gesamtbild hinsichtlich der Verteilung der Einnahmen änderte sich
im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr nicht. Wenngleich die gesamten
Solleinnahmen in Höhe von € 2.964.700,17 im Jahr 2017 um rund € 14
Tsd. unter dem Vorjahresergebnis lagen und somit eine geringfügige
Änderung eingetreten ist, blieben die Größenverhältnisse innerhalb der
Einnahmen (rd. 99,7 % bei AOB 5100) im Wesentlichen unverändert.
5 Schulgeld

Schulgeldeinnahmen
2015 bis 2017

Die städtische Musikschule vereinnahmte Schulgelder im Vergleichszeitraum von insgesamt € 2.360.039,89 (2015: € 785.582,04, 2016:
€ 791.978,37 und 2017: € 782.479,48), wobei das Jahr 2016 gegenüber den beiden Vergleichsjahren am wirtschaftlich erfolgreichsten war.
Mit den von den Musikschülern entrichteten Tarifen für die Musikschuljahre 2016 und 2017 konnten somit rd. 14,10 % bzw. 13,15 % der Gesamtausgaben des Unterabschnittes 320210 Musikschule (2016:
€ 5.609.081,71 und 2017: € 5.948.431,80) abgedeckt werden.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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