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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.231

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Im Vergleich zu den Präliminarien, die in den Jahren 2015 und 2016 je
€ 775.000,00 und im Jahr 2017 € 790.000,00 betrugen, erzielte die
Musikschule der Stadt Innsbruck demgegenüber im Jahr 2015
€ 10.582,04 und im Jahr 2016 € 16.978,37 an Mehreinnahmen. Im Jahr
2017 erwirtschaftete die städtische Musikschule geringfügige Mindereinnahmen von rd. € 7,50 Tsd. im Vergleich zum veranschlagten
Budgetwert.
Mahnwesen –
Empfehlung

Das Musikbüro der städtischen Musikschule schreibt die jeweiligen
Schultarife mit Hilfe der für Musikschulen optimierten Verwaltungssoftware (Musik-Office) vor. Das Schulgeld wird semesterweise – für das
Sommer- und für das Wintersemester – mittels zugesandten Erlagscheinen eingehoben. Augenfällig war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass in der städtischen Schulgeldordnung im
Gegensatz zur Schulgeldordnung des Tiroler Musikschulwerkes keine
Zahlungsfristen angeführt sind. In den Bestimmungen des Tiroler Musikschulwerkes ist als Zahlungstermin für das Wintersemester der
15.11. und für das Sommersemester der 15.03. des Schuljahres angeführt.
Nach Auskunft der städtischen Musikschule wurde der entsprechende
Zahlscheinversand im Schuljahr 2017 für das Sommersemester 2017
am 20.03.2017 und für das Wintersemester 2017/2018 am 24.10.2017
begonnen und durchgeführt.
Eine sohin (teilweise) verspätete Schulgeldvorschreibung im Jahr 2017
und das Fehlen eines standardisierten, automationsunterstützten
Mahnwesens in der städtischen Musikschule führte letztlich zum Ergebnis, dass Schüler ohne Entrichtung des Schulgeldes den Unterricht
für das betreffende Sommersemester zur Gänze besuchen konnten. Im
Zuge einer Nachschau in den von der Musikschule übermittelten Prüfunterlagen stellte die Kontrollabteilung insgesamt 19 Fälle für das
Sommersemester 2017 fest. Das ausstehende, vorgeschriebene
Schulgeld betrug € 1.677,00 und betraf überwiegend die elementare
Ausbildung, insbesondere das Unterrichtsfach Musikalische Früherziehung. Darüber hinaus erkannte die Kontrollabteilung in weiteren sechs
Fällen unbezahlte Schulgelder in Höhe von € 540,00 für das vergangene Wintersemester 2016/2017.
Die auch in diesem Bericht aufgetretene Thematik einer zeitverzögerten Vorschreibung von Schulgeldern und somit einen mit Verspätung
stattfindenden Mahnlauf durch die Musikschule der Stadt Innsbruck
bzw. dem Amt für Rechnungswesen der MA IV verwies die Kontrollabteilung ergänzend auf ihre Ausführungen im damaligen Prüfbericht vom
07.05.2001, KA-30/2001.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung bedarf es generell einer zeitnahen Vorschreibung der Schulgelder und eines normierten, abgestimmten Mahnsystems zur Sicherstellung der notwendigen Einnahmen der Musikschule der Stadt Innsbruck.
Aufgrund (wiederholter) obiger Feststellungen regte die Kontrollabteilung an, die bisherige praktizierende Vorgehensweise bezüglich manueller Anordnung der jeweiligen Schulgelder und in weiterer Folge die
Durchführung des betreffenden Mahnwesens einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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