Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.19
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sicher nicht missbraucht wird, und
zweitens ist das rechtlich korrekt.
Ich kann für diesen Antrag sehr viel
Sympathie aufbringen. Man soll die
rechtliche Situation klären und erheben,
wie diese Verfahren gelaufen sind. Man
hat auch gesagt, wenn die Gemeinde
Grund braucht, dass die Agrargemeinschaften besonders entgegenkommend
und sozial sein sollen.
Ich kann mir vorstellen, dass dieser in der
Diskussion geäußerte Appell von den
Villern nicht nur bei den Ablösen gehört
wird, und die Pachtzinse für Innsbruck aus
diesem Grund sozial freundlich angesetzt
werden.
Man könnte dieses gesparte Geld in das
Sozialbudget fließen lassen, was ein gutes
Argument wäre. Geld hat ja kein Mascherl,
aber man kann ja auch in Vill eine
Sozialstation errichten.
Das waren einige Aspekte zu diesem
wichtigen Bereich, und ich gehe davon
aus, dass wir uns nicht nur im Stadtsenat
bald wieder mit dieser Thematik befassen
werden, sondern auch im Gemeinderat.
Bgm. Zach: Es sind jetzt auch die kleinen
Fraktionen wieder anwesend und ich
denke, sie haben mitbekommen, dass
dieser Antrag im erweiterten Stadtsenat
behandelt werden soll. Dort werden wir die
Sache mit fachlicher Begleitung erörtern.
GR Abenthum: Ich möchte kurz auf die
Entstehung der Agrargemeinschaft Hötting
eingehen, bei der ich 1993 dabei war.
Es gab Flächen im verbauten Gebiet und
am Rand des verbauten Gebietes, die
zugunsten der Bauern grundbücherlich
belastet waren. Die Idee war, diese
Grundstücke von den Belastungen zu
befreien.
Als Gegenleistung für die Freistellungen
im Siedlungsgebiet hat man den Bauern
den Lawinengraben unterhalb der
Höttinger Alm und die Achselkopfalm
gegeben. Auf dieser Alm haben 15 Tiere
Platz, mehr nicht.
Das wurde von der Stadt Innsbruck und
den Bauern im gegenseitigen Einvernehmen so ausverhandelt, und am
25.11.1993 gab es einen einstimmigen
Beschluss des Gemeinderates, dass das
Rechtsamt der Stadt Innsbruck die
Verträge vorbereiten solle, und die
Freistellungen und die Eintragungen am
Achselkopf und im Lawinengraben
veranlassen.
Den Lawinengraben nutzen wir als
Weidefläche, bevor das Vieh weiter hinauf
geht.
Wir leben in einem Rechtsstaat, und wenn
es eine Eintragung im Grundbuch gibt,
dann muss diese etwas Wert sein. Man
kann nicht 15 oder 20 Jahre später
hergehen, und sagen, das passt nicht
mehr.
Das hätte man sich vorher überlegen
müssen, es bestand ja kein Zwang zum
Abschluss dieser Vereinbarung.
Die Agrargemeinschaften in Vill und in Igls
bestehen schon seit 1896. Mir ist berichtet
worden, und ich habe auch nachgelesen,
dass die Agrargemeinschaft Vill in den
50er Jahren ca. 100 ha Wald besessen
hat, und die Gemeinde zu 10 % beteiligt
war.
Man hatte unterschiedlich Auffassungen
über die Nutzung des Waldes, und man
hat sich dahingehend geeinigt, dass man
der Stadt Innsbruck ihre 10 % als Waldfläche gegeben hat, und die übrigen 90 %
bleiben bei den Nutzungsberechtigten.
Genauso war es in Igls, und ich kann mir
nicht vorstellen, dass man das nach 50
Jahren einfach ändern kann, wenn es im
Grundbuch eingetragen ist. Dann haben
wir keinen Rechtsstaat mehr, wenn man
sich darauf nicht verlassen kann.
Bgm. Zach: Deshalb werden wir die
Sache im erweiterten Stadtsenat mit
kompetenter Unterstützung erörtern.
StR Mag. Schwarzl: Es ist natürlich ein
Unterschied, ob Weiderechte geregelt
wurden, oder ob in den 50er Jahren
aufgrund des Flurverfassungsgesetzes
Grundstücke in das Eigentum von
Agrargemeinschaften übergegangen sind.
Wenn das nicht Unrecht gewesen wäre,
hätte es die großen Debatten auf Landesebene nicht gegeben. Ich bin sehr froh,
dass Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger das
als eines der größten Unrechte bezeichnet
hat, das den Gemeinden nach 1945
geschehen ist.
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)