Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.21

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- 186 -

einmal sicher nicht Agrarier sind, außer sie
haben vielleicht einen Garten.
Man muss alles in Betracht ziehen, und
man kann die Dinge in einer Verhandlung
jederzeit neu regeln.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR Heis: Die Diskussion über die
Agrargemeinschaften ist von Rechtsanwalt
Dr. Brugger begonnen worden, weil es im
Stubai einige Probleme gegeben hat.
Dass es in Innsbruck auch einige Agrargemeinschaften gibt, in Vill oder in Hötting,
ist eine Tatsache. Ebenso, dass die Stadt
Innsbruck beim Ahrntal ein wenig draufzahlt. In Hötting haben die Bauern
nachgegeben, und es sieht anders aus.
Ich bin der Meinung, dass Recht sein
muss, was im Grundbuch steht.
GR Grünbacher: Das ist schon richtig,
dass wir in einem Rechtsstaat leben.
Grundsätzlich ging es aber um die
Übertragung von Nutzungsrechten und
nicht von Eigentum.
Es gibt höchstgerichtliche Erkenntnisse,
die besagen, dass die zugrunde liegenden
Regulierungsverfahren von damals
ungesetzlich waren. Das ist der Grund,
warum wir heute diskutieren.
Ich gehe nicht so weit wie ein Freund von
mir, der gesagt hat, das ist die Enteignung
der Allgemeinheit zugunsten einer
Minderheit. Genau das ist es aber in
Wirklichkeit. Wenn man sich diese
Flächen ansieht, ging es ursprünglich um
nichts anderes als die Nutzungsrechte,
und Nutzungsrechte und Eigentum sind
zwei paar Schuhe.

Agrargemeinschaft diesen Grund zur
Verfügung gestellt hat, hat man dem Motto
"Igls den Iglern" zugestimmt.
Wäre das Gemeindegrund gewesen, hätte
man es nie zugelassen, die Wohnungsvergabe an ein solches Kriterium zu
binden. Da ist es dann abstrus jetzt zu
sagen, dass das eigentlich unser Grund
gewesen ist. Wäre das unser Grund
gewesen, hätten wir die Wohnungen nicht
nur an Iglerinnen und Igler vergeben.
Der gesamte Gemeinderat hätte nicht
zugestimmt. Es geht mir darum, dass
dieses Terminologie nicht verwechselt
wird: Es ging um Nutzungsrechte und
nicht um Eigentum. Das ganze ist sehr
zweifelhaft, und jeder einzelne Fall gehört
untersucht. Wenn sich dabei herausstellt,
dass alles in Ordnung ist, ist mir das recht.
Eine Untersuchung will ich aber, und das
ist der Grund für meinen Antrag.
Bgm. Zach: Es gibt ja wohl keine Zweifel
mehr daran, dass wir das tun werden, und
das Ergebnis werden wir in aller Deutlichkeit bekannt geben.
StR Mag. Schwarzl: Ich wollte nur noch
darauf eingehen, dass etwas im Grundbuch steht. Das ist ja gerade der Diskussionspunkt, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Eintragungen ins Grundbuch
stehen.
Ich darf noch einmal aus einem Erkenntnis
des Verfassungsgerichtshof vom März
1982 zitieren:
"Führt die Einbeziehung des Gemeindegutes in die Ordnung der Verhältnisse an
agrargemeinschaftlichen Grundstücken
tendenziell dazu, dass die Gemeinde die
Substanz des Gemeindegutes zur Gänze
an die Nutzungsberechtigten verliert, so
bewirkt sie eine durch nichts zu begründende Bevorzugung der Nutzungsberechtigten gegenüber den übrigen Bürgerinnen
und Bürgern der Gemeinde."

In einem Rechtsstaat muss es möglich
sein, alle rechtlichen Möglichkeiten
auszuschöpfen, und genau das hat Dr.
Brugger in Neustift getan. Wenn sich in
Innsbruck herausstellt, dass alles in
Ordnung ist, soll es mir recht sein, aber ich
will das endlich einmal untersucht haben.

Das heißt durch die Blume, dass das die
Enteignung zugunsten von wenigen
bedeutet, das kann man ja ruhig sagen.
Das neue Flurverfassungsgesetz bietet
ohnehin eine sehr kulante Basis.

Das Thema "Am Bichl" in Igls treibt mir
heute noch die Tränen in die Augen. Wir
haben damals diskutiert, und nur weil die

Im Stadtsenat wurde es sogar als zu
wenig weitreichend kritisiert, sozusagen
dass zu wenig mit der Keule zurückge-

GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)