Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.52
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den. Derzeit finden Gespräche zur Verlängerung der Bestandverträge statt,
wobei die Stadt Innsbruck künftig ausschließlich die für die Daseinsvorsorge
notwendigen Flächen, das sind die Flächen der Pachtabschnitte 4 und 5 (Deponiefläche und Abfallsortieranlage), in
Bestand nehmen wird. Es ist derzeit
vorgesehen, dass die Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB AG) die
Pachtabschnitte 1 bis 2 zur Entwicklung einer Bodenaushubdeponie in Zusammenarbeit mit der Fröschl AG
& Co KG als neu gegründete "Bodenaushubdeponie Ahrental GmbH"
(BADAT) direkt von den GrundeigentümerInnen in Bestand nehmen soll.
Auf dem Pachtabschnitt 3 soll ein weiteres Projekt der IKB AG folgen. Auch
dazu finden derzeit Gespräche zwischen der IKB AG bzw. der BADAT
und den GrundstückseigentümerInnen
statt.
2.
Die Bestandverträge zwischen der
Stadt Innsbruck und den GrundstückseigentümerInnen der Deponieabschnitte 4 und 5 sollen in weiterer Folge an
die IKB AG als Betreiberin der Deponie
überbunden werden. Die IKB AG hat
Rechtsanwalt
mit
der Vertragserrichtung beauftragt. Der
Bestandvertrag wird gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
3.
Die Stadt Innsbruck stimmt zu, den BestandnehmerInnen ihr Interesse an der
Verlängerung der Bestandverträge hinsichtlich der Pachtabschnitte 4 und 5
schriftlich mittels eingeschriebenem
Brief bekannt zu geben und beauftragt
und bevollmächtigt die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, mit der
förmlichen Bekanntgabe des Verlängerungswunsches gegenüber den EigentümerInnen.
4.
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die Vertragsverhandlungen zur
Verlängerung der Bestandverträge hinsichtlich der Pachtabschnitte 4 und 5
fortzuführen und die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäfts zu regeln.
GR-Sitzung 11.10.2018
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Gruber.
21.
I-RA/380/2018/KOB
Stadt Innsbruck - Cura Marketing
GmbH, Erweiterung des Baurechtes
Bgm. Willi: Ich referiere den Antrag des
Stadtsenates vom 30.08.2018:
1.
Die Stadt Innsbruck räumt der Cura
Marketing GmbH, FN 178837x,
Dr.-Franz-Werner-Straße 19, 6020
Innsbruck, ein Baurecht an den Grundstücken 240, 242, 243, 248/3 und einer
Teilfläche des Grundstück 284, alle KG
81121 Mühlau, im Gesamtflächenausmaß von ca. 4.400 m² ein (das genaue
Flächenausmaß ergibt sich nach Erstellung des Teilungsplanes). Die gegenständlichen Grundstücksflächen
werden nach Vorliegen des Teilungsplanes in den Baurechtsvertrag vom
17.09.2014, Zl. RA/1077/2013/KOB,
miteinbezogen.
2.
Das Baurecht an den Erweiterungsflächen wird analog zum bestehenden
Baurecht bis 30.09.2074 eingeräumt.
3.
Der jährliche Baurechtszins beträgt
3,5 % von € 445,--/m², sohin gerundet
€ 16,00/m², indexiert nach Verbraucherpreisindex (VPI) 2015 oder den an
dessen Stelle tretenden Index.
4.
Ausschließlicher Zweck der Baurechtsbestellung ist die Erweiterung des bestehenden Verwaltungs-, Produktionsund Vertriebsgebäudes der Baurechtsnehmerin gemäß den Planunterlagen
der ATP Architekten Ingenieure, Masterplan 2020 bis 2025 vom 21.02.2018.
Die Errichtung des Betriebsgebäudes
nach den vorerwähnten Planunterlagen
wird mit einer Konventionalstrafe abgesichert.
5.
Entsprechend der Empfehlung der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, müssen das
Bauvorhaben der Cura Marketing
GmbH und die entsprechenden Pläne
der ATP Architekten Ingenieure dahingehend abgeändert werden, dass die