Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.65

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 591 -

Sehr viele Leute haben lang daran gearbeitet. Neben den verschiedenen Regierungsmitgliedern möchte ich mich ganz persönlich bei LRin Dr.in Palfrader bedanken, die
das sehr schnell und gut in der neuen Tiroler Landesregierung umgesetzt hat. In Absprache mit der Stadt Innsbruck erfolgte eine gute Ausarbeitung. Der Kompromiss ist
vor allem auf Grund der neuen Regelungen,
die wir hoffentlich auch in Innsbruck bald
übernehmen, meiner Meinung nach sehr
gut. Dazu werden wir heute einen Antrag
einbringen, den bereits alle Klubobleute erhalten haben.
GRin Bielowski: Ich kann mich noch gut an
die Diskussion zur Mietzinsbeihilfe erinnern,
die wir hier im Gemeinderat geführt haben,
um die Regelung einzuführen, drei Jahre
Hauptwohnsitz nachweisen zu müssen. Unsere Meinung war damals und auch heute,
dass wir dafür stehen, die Mietzinsbeihilfe
ab Tag 1 bzw. Tag 0 in der Stadt Innsbruck
einzuführen.
Damals hat man sich auf eine gemeinsame
Verordnung mit dem Land Tirol berufen,
daher treten wir weiterhin dafür ein die
Mietzinsbeihilfe ab dem Tag 0 zu gewähren.
StR Federspiel: Positiv an dieser Geschichte ist die Berücksichtigung des Einkommens der Eltern der Studierenden und
die Kostenumverteilung von 80 % zu 20 %.
Unsere Meinung war immer schon klar,
dass die Anwartschaftsdauer viel zu kurz
ist. Diese sollte mindestens fünf Jahre betragen und daher stimmen wir gegen diesen
Antrag.
GR Onay: Grundsätzlich ist die heutige Vorlage natürlich besser als jene zuvor. Vor
zwei Jahren musste man noch keinen Tag
warten, damit jemand Mietzinsbeihilfe beziehen konnte. Ich bin kein Fan der Mietzinsbeihilfe als langfristige Lösung. Das
letzte Mal haben wir darüber gesprochen,
dass die Mietzinsbeihilfe hauptsächlich eine
VermieterInnenförderung ist.
Aber, es gibt zur Zeit nichts Besseres und
wenn die Leute bedürftig sind, müssen wir
hier gegensteuern. Daher würde ich appellieren, dass wir nicht bei dieser Lösung stehen bleiben, sondern an einer geeigneten
Alternative zu dieser VermieterInnenförderung arbeiten.

GR-Sitzung 11.10.2018

Dass die Freiheitliche Partei Österreichs
(FPÖ) eine Zeitspanne von fünf Jahren will,
das ist mir schon klar. Auch dann muss es
eine Lösungen für Menschen geben, die
plötzlich in Notsituationen kommen.
GR Lukovic, BA: Eigentlich wollte ich mich
nicht mehr zu Wort melden, aber dem Beitrag von GR Onay, dass dies eine VermieterInnenförderung sei, kann ich nicht zustimmen. Gerade in der neuen Richtlinie zur
Mietzinsbeihilfe steht, dass man den VermieterInnen keine Bestätigung mehr vorlegen muss, dass Mietzinsbeihilfe bezogen
wird. Diese Klausel wirkt dagegen an, dass
die VermieterInnen den Preis für die Wohnung erhöhen können.
Das ist ein großer Wurf, der manchen vielleicht sehr klein erscheint, aber meiner Meinung nach ist dieser sehr wichtig. Der Preis
einer Wohnung kann sich jetzt nicht mehr
an der Mietzinsbeihilfe orientieren, da kein/e
VermieterIn mehr weiß, ob jemand diese
überhaupt bezieht.
GR Wanker: GR Onay provoziert mich heute fast minütlich. Die Beschlüsse der Vergangenheit im Rahmen der Mietzinsbeihilfe
jetzt als absolut unsozial hinzustellen, ist
nicht richtig.
Dass sozial Bedürftige oder Studierende
keine Mietzinsbeihilfe bekommen hätten,
stimmt nicht, denn wir haben diese nicht
abgeschafft. Wir haben eine Wartefrist eingeführt. Für Studierende wurde ein Unterstützungsfonds im Verhältnis hoch dotiert
eingerichtet. Alt-StR Pechlaner hat für Soziales, für Härtefälle, ebenfalls einen Unterstützungsfonds eingerichtet.
Jetzt so zu tun, als hätten wir uns in früherer
Zeit keine Gedanken über sozial Bedürftige
- ob Studierende oder andere Gruppen gemacht, will ich einfach so nicht stehen
lassen. Die heutige Vorlage ist wirklich ein
hervorragender Kompromiss. Es war immer
unsere Maxime, dass die Regelung tirolweit
gelten soll. Sobald so etwas vorliegt, stimmen wir dieser Lösung auch zu und führen
keine Sonderregelung ein. Das ist heute der
Fall.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
03.10.2018 (Seite 590) wird angenommen.