Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.33
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Zu Frage 8.: Eine umfassende Untersuchung durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) betreffend Optimierung
des Energieaufwandes wurde beauftragt
und läuft noch; interne Bemühungen um
betriebliche - wirtschaftliche Verbesserungen erfolgen laufend und haben auch
schon Teilerfolge gebracht.
StR Mag. Schwarzl, ich habe Ihnen schon
gesagt, dass Sie sich bei Bgm.-Stellv. a.
D. Mag. Dr. Bielowski erkundigen sollen,
denn er wird Ihnen diesbezüglich gerne
Auskunft geben. Sie haben mich wegen
der Energiesache auch einmal im Stadtsenat gefragt.
Zu Frage 9.: Verhandlungen zwischen den
Gesellschaftern sind in Aussicht genommen und auch gemäß Gesellschaftervertrag vorgesehen. Die Aussagekraft der
Kostenstellenrechnung ist derzeit jedoch
dafür noch nicht ausreichend. Eine
Reorganisation und qualitativ entscheidende Verbesserung ist im Gange, sodass
ab dem Jahre 2007 die notwendige
Genauigkeit erreicht wird.
Zur konkreten Frage ist anzumerken, dass
durch den Entfall des Betriebes dieser
Sportanlagen nicht nur Einnahmen,
sondern auch Aufwandspositionen
reduziert werden und da bekanntlich die
Nutzungsentgelte in diesem Bereich nicht
kostendeckend sind, daher unter Umständen sogar eine monetäre Entlastung
eintritt.
Zu Frage 10.: Vom Nutzungsprofil her ist
die Leichtathletik-Anlage dem Bereich
Freiflächen und damit der Stadt Innsbruck
zuzurechnen. Sonst wie zu Frage 9.
Zu Frage 11.: Mit dem ab 1.10.2006
abberufenen früheren Geschäftsführer
wurde eine Pauschalvereinbarung zur
Abfindung sämtlicher Ansprüche (Restgehalt, Urlaube, Überstunden) getroffen, die
die Gesellschaft wesentlich weniger
belastet hat, als wenn das Dienstverhältnis
bis 31.12.2007 aufrecht geblieben wäre
und die übrigen Ansprüche in gleicher
Weise wie bei anderen Bediensteten
befriedigt worden wären.
Unter Bedachnahme auf die vom abberufenen Geschäftsführer erhobenen
Ansprüche ist festzustellen, dass die mit
dem neuen Geschäftsführer getroffene
Bezugsregelung die Gesellschaft kaum
mehr belastet.
Zu Frage 12.: Es wurden mit allen
Bewerbern die gleichen, üblichen Fragen
erörtert, wobei sich naturgemäß entsprechend der beruflichen Vergangenheit, der
Ausbildung und der getätigten Antworten
jeweils unterschiedliche Zusatzfragen
ergeben haben. Jeder Bewerber wurde in
gleicher Weise eingeladen, sich vorzustellen, seine Bewerbung näher zu begründen
und zu erläutern.
Zu Frage 13.: Den ursprünglichen, von
Fachfirmen getroffenen Aussagen
betreffend Energieverbrauch und sonstiger
Betriebskosten, lagen zum Teil Annnahmen zu Grunde, die sich später als
unzutreffend erwiesen haben. So kam es
beispielsweise nicht zum Bau eines
Blockheizkraftwerkes, weil sich dieses
Projekt als unwirtschaftlich erwiesen hat.
Die nunmehr laufende Untersuchung - das
wurde bereits ausgeführt - durch die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
soll den Energieverbrauch auf der
Grundlage der bestehenden Verbraucherstellen und Steuerungsmöglichkeiten
optimieren, was verlässlichere Ergebnisse
erwarten lässt, als dies in der Planungsphase der Fall war.
Zu Frage 14.: Abgesehen davon, dass die
angesprochene Tarifumstellung keinesfalls
kurzfristig zu bewerkstelligen ist (Änderungen einer durch Jahrzehnte geübten
Vorgangsweise!), hat diese eine aussagefähige Kostenstellenrechnung als Kalkulationsgrundlage für Einzelleistungen zur
Voraussetzung. Eine solche Rechnungsgrundlage steht derzeit noch nicht zur
Verfügung. (Siehe Antwort zu Frage 9.)
Im Übrigen darf im Zusammenhang mit
der Abgangsverrechnung im Rahmen der
Beteiligungsverwaltung nicht übersehen
werden, dass dieser Bereich rein rechtsformbezogen ist. Die Verrechnung von
Gebarungsergebnissen der einzelnen
Beteiligungsgesellschaften erfolgt damit
notwendigerweise - und auch VRVkonform - unabhängig vom Unternehmensgegenstand der jeweiligen Gesellschaft.
Es sind bei dieser Anfrage Fragen dabei,
die ich nicht beantwortet hätte. Bei jeder
Aktiengesellschaft gibt es Kontrollstellen,
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)