Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.156
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Abschließend sei erwähnt, dass die Schulen
ab dem ersten Tag des Schuljahres den
Bedarf an Nachmittagsbetreuung abdecken
und funktionieren. In derselben Verlässlichkeit muss sich auch die Stadt Innsbruck als
Schulerhalterin um Lösungen bemühen,
damit das Anmeldeprozedere zu diesem
Zeitpunkt bereits abgeschlossen ist und die
Schulen zu Schulbeginn verbindliche Listen
ausgehändigt bekommen können. Die Online-Anmeldung kann diese Verlässlichkeit
sehr unterstützen.
Dieses gesamte Anmeldeprocedere mittels
Formularen ist nicht nur umständlich und
langwierig. Es birgt auch etliche Fehlerquellen in sich, bedeutet sehr viel Mühe für Eltern, Schulen und Amt, verhindert einen reibungslosen und geordneten Schulbeginn
und ist im Hinblick auf die Papierflut auch
dem Umweltschutz keineswegs dienlich.
Die Bedeckung ist durch Einsparungen
beim Papier- und Kopierbedarf mehr als
gegeben. Ich bitte um Zuweisung dieses
Antrags zur Debatte in den Ausschuss für
Bildung, Gesellschaft und Diversität und infolge die Kolleginnen und Kollegen des
Gemeinderats aufgrund der genannten Argumente um Zustimmung!
57.23 GfGR/143/2018
Unterstützungsansuchen für Familien mit Schulkindern
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich stelle
folgenden Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen, dass
Unterstützungsansuchen zur finanziellen
Unterstützung für Innsbrucker Familien mit
Schulkindern so abgewickelt werden, dass
die Schulen generell nicht mit Kenntnis über
Unterstützungswürdigkeit, persönliche Angaben In Form von Einkommensangaben,
Alimenten und sonstigen Angaben befasst
werden und keinerlei Auszahlungstätigkeiten abzuwickeln haben.
Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig
Die Stadt Innsbruck bietet den Innsbrucker
Familien unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die schulische Nachmittagsbetreuung und mehrtägige Schulveranstaltungen an. Das ist sehr
gut!
GR-Sitzung 11.10.2018
Die Abwicklung dieser Ansuchen verläuft
über den Dienstweg. Das bedeutet, dass Eltern diese Ansuchen samt persönlichen Angaben zu höchstpersönlichen Verhältnissen
(z. B. Einkommen, Alimentations- oder Unterhaltszahlungen, siehe Anhänge) im Wege der Schulleitungen der allgemeinen
Pflichtschulen einreichen müssen. Diese
sind von der Stadt Innsbruck dazu angewiesen (Allgemeine Richtlinien für die städtischen Richtlinien, Punkt 14.), die Ansuchen
auf Vollständigkeit zu überprüfen, per
Schulstempel und Unterschrift zu bestätigen
und per Dienstweg an die Mag.-Abt. V,
Schule und Bildung weiterzuleiten. Die Weiterleitung erfolgt per Dienstpost und Eintragung im Dienstpostbuch via Schulwarte, die
so auch Kenntnis über die gegebenen Fakten erhalten können.
Im Falle der Unterstützung von Schulveranstaltungen wird nach verlangter Bestätigung
über die Teilnahme an der Schulveranstaltung die Unterstützungssumme an die
Schulen überwiesen, welche diese gegen
Empfangsbestätigung an die Eltern auszuzahlen haben. Auch die Verständigung der
Eltern und die Mitteilung der Begründung,
wenn keine Unterstützung ausgezahlt werden kann, müssen über die Schulen erfolgen.
Die vom Amt für Schule und Bildung vorgegebene Vorgehensweise gestaltet sich für
die Schulen in mehrerlei Hinsicht bedenklich.
Die Schulen bekommen durch die derzeit
von der Stadt Innsbruck angewiesene Prozedere unerwünscht Kenntnis über sehr
persönliche, finanzielle Umstände von Familien. Diese Informationen beeinträchtigen
das neutrale und rein pädagogisch geprägte
Vertrauensverhältnis zwischen Schule und
Eltern. Die pädagogische Hoheit der Schulen wird gleichermaßen verletzt wie die Privatsphäre der Familien.
Das pädagogische Vertrauensverhältnis
zwischen Eltern und Schule ist zu respektieren und zu schützen. Allein das Anfordern
des Formulars bei der Schulleitung oder
der/des Klassenlehrerin/-lehrers beeinträchtigt bereits diese pädagogische Neutralität.
Es gibt förderungswürdige Familien, die
aufgrund des verlangten finanziellen Striptease vor den Schulen auf ein Ansuchen