Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.69

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- 62 -

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B59, Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 18 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.

MagIbk/40863/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B55, Arzl, Bereich Zimmeterweg 3 und 5 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL-B55, Arzl, Bereich Zimmeterweg 3 und 5 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B30/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
GR-Sitzung 26.01.2022

hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
31.

MagIbk/33914/SP-BB-AM/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. AM-B24, Amras, Bereich Aldranser Straße 11
bis 17 (ehemaliger Gasthof
Schönruh), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Ich bin sehr froh, dass wir hier zu einem guten Ende kommen. Es gab durchaus die
Überlegung, dort andere Projekte zu realisieren. Diese sollten in einer Sichtachse direkt hinter dem Schloss Ambras, das sicher
zu den bedeutendsten historischen Gebäuden in Österreich und in Tirol zählt, entstehen.
Traurig war, dass das Tischlerhaus nicht
ganz erhalten werden konnte. Es wird aber
in einer 1:1-Replik wieder errichtet. Wir alle
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte haben uns sehr angestrengt. Wir waren ein paar Mal dort und es
wurde viel diskutiert. Diese Sache ging
schon unter dem ehemaligen Stadtrat GR
Mag. Fritz los.
Wir können froh darüber sein, dass da nun
etwas Vernünftiges herauskommt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.11.2021:
Den Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. AM-B24, Amras, Bereich
Aldranser Straße 11 bis 17 (ehemaliger
Gasthof Schönruh), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016, wird beschlossen.