Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.225

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Die Kontrollabteilung empfahl, mit der betreffenden Firma das Einvernehmen dahingehend herzustellen, dass zukünftig die Rechnungen bei
der Stadt Innsbruck so zeitgerecht eintreffen, dass eine periodengerechte Erfassung und Verbuchung gesichert ist.
In der Stellungnahme teilte das Amt für Straßenbetrieb u.a. mit, dass
die Verträge für die kommende Wintersaison abgeändert werden und
eine monatliche Abrechnung verlangt wird.

3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme

Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich
des Verkehrswegebaues im Aufgabengebiet des Amtes für Tiefbau –
die im Auftrag der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden,
erfolgt unter bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen
bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt finanzieller
Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw. Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie
bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des
Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistung(en) durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.

Begehungen und
Maßnahmen

Im zweiten Quartal 2018 nahm die Kontrollabteilung an den Schlussfeststellungsbegehungen von drei Bauvorhaben teil.
Im Zuge der Begehung wurden keine gewährleistungsrelevanten Mängel festgestellt. Die entsprechenden Haftbriefe wurden in Folge freigegeben.
Die Gesamtsumme der Haftbriefe betrug € 8.055,00.
4 Vergabekontrollen

Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gem. BVergG 2006

Im zweiten Quartal 2018 haben Mitarbeiter der Kontrollabteilung stichprobenartig 18 Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen von netto
€ 1.282.478,16 überprüft. Die überprüften Vergabevorgänge fanden
allesamt im Unterschwellenbereich entsprechend geltender Fassung
des BVergG 2006 statt.

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Zl. KA-10229/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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