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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.236

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Die Beiträge für den Einzel-, Gruppen- und Ensembleunterricht (bis zu
5 Schüler) haben sich insbesondere für das Schuljahr 2016/2017 um
rd. 2,0 %, für den Ensembleunterricht (ab 6 Schüler) und für die Musikalische Früherziehung sowie Musikwerkstatt um beinahe 2,7 % erhöht.
5.2 Erwachsenenaufschlag

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Erwachsenentarif

Außerdem wies die Kontrollabteilung ausdrücklich darauf hin, dass
obige ausgewiesene Schulgeldbeiträge für das verschiedenartige Unterrichtsangebot der Musikschule der Stadt Innsbruck nur für Musikschüler bis zum 23. Lebensjahr zu bezahlen sind. Alle jene Personen,
die das 24. Lebensjahr vollendet haben, haben zusätzlich einen
70 %igen Aufschlag auf das jeweilige Schulgeld zu zahlen. Von dieser
Bestimmung sind aktive Mitglieder von musikalischen Vereinigungen,
die im öffentlichen Interesse tätig sind, ausgenommen. Ferner auch
jene Personen, die einen Ensembleunterricht oder einen Kurs an der
Musikschule der Stadt Innsbruck belegen.

Evaluierung
Befreiungstatbestände
betreffend Erwachsenaufschlag –
Empfehlung

Die Kontrollabteilung führte im Hinblick auf die Verrechnung eines
dementsprechenden Aufschlages eine stichprobenartige Überprüfung
der Höhe einzelner vorgeschriebener Schulgelder durch die städtische
Musikschule durch.
Eine Verifizierung des gegenständlichen verfügbaren Datenmaterials
durch die Kontrollabteilung hat ergeben, dass in mehreren Fällen kein
diesbezüglicher Aufschlag von 70 % auf das Schulgeld durch die Musikschule der Stadt Innsbruck den betreffenden (erwachsenen) Personen in Rechnung gestellt wurde.
In Beantwortung einer Anfrage der Kontrollabteilung zu diesem Sachverhalt teilte der Musikschuldirektor mit, dass neben den bereits in der
städtischen Schulgeldordnung genannten Befreiungstatbeständen ergänzend von Seiten der städtischen Musikschule beim Erlernen von
bestimmten Hauptfächern bzw. Instrumentalfächern (sogenannten förderungswürdigen Musikinstrumenten) auf den in der Schulgeldordnung
festgeschriebenen Zuschlag verzichtet wird. Demzufolge übermittelte
der Leiter der Musikschule eine Liste mit insgesamt 14 förderungswürdigen Musikinstrumenten (Hauptfächer bzw. Instrumentalfächer), bei
denen generell kein erhöhtes Schulgeld für die Personengruppe über
24 Jahre verrechnet wird.
Gemäß Statut der Musikschule der Stadt Innsbruck für elementare,
mittlere und höhere Musikerziehung werden an der besagten Schule
insgesamt 32 Hauptfächer (Instrumentalfächer) unterrichtet. Davon
sind insgesamt 14 bzw. beinahe 44,0 % dieser Instrumentalfächer –
wie bspw. Fagott, Kontrabass, Oboe, Tuba, Zither usw. – vom erhöhten
Schulgeld ausgenommen.
Mit Ablauf des laufenden Schuljahres 2017/2018 werden hingegen die
von der Musikschuldirektion definierten zeitlich befristeten Musikinstrumente – Cello, Harfe, Horn, Posaune, Tenorhorn – wieder mit einem der Schulordnung entsprechenden Aufschlag von 70 % vorgeschrieben.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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