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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.243

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Neues Berechnungsschema für das
SJ 2017/2018

Hinsichtlich der Berechnung des Gemeindeabdeckungsbeitrages für
das Schuljahr 2017/2018 stellte die Kontrollabteilung im Vergleich zum
Schuljahr 2014/2015 fest, dass das Referat Städtische Musikschule
von seiner mit Beschluss des Stadtsenates vom 23.04.2014 selbst
festgelegten Kalkulationsgrundlage abweicht.
Die geprüfte Dienststelle hat einen gegenüber den Vorjahren geringfügig niedrigeren Gemeindeabdeckungsbeitrag in Höhe von € 267,00 pro
Semester und auswärtigem Schüler auf Grundlage eines neu definierten Berechnungsschemas errechnet.
Wie den diesbezüglich übermittelten Prüfungsunterlagen zu entnehmen war, wurde von der Musikschule der Stadt Innsbruck sohin nachfolgendes (neues) Berechnungsschema angewendet.
Gesamtpersonalkosten der städtischen Musikschule
zzgl. Sachausgaben der Deckungsklasse (5100)
abzgl. Personalkostenrefundierung (50 % ) vom Land Tirol
abzgl. Schulgeldeinnahmen
Zwischensumme
dividiert durch Anzahl der Schü ler
Gemeindeabdeckungsbeitrag

Gegenüberstellung der
beiden Berechnungsvarianten für die
SJ 2014 bis 2018 –
Empfehlungen

Die Musikschule der Stadt Innsbruck hat im Beobachtungszeitraum
2014 bis 2018 nur zweimal eine umfassende Ermittlung des Gemeindeabdeckungsbeitrages für sprengelfremde (auswärtige) Schüler im
Sinne obiger Berechnungsvarianten durchgeführt.
Die Kontrollabteilung nahm dies zum Anlass und errechnete für alle
Schuljahre 2014 bis 2018 einen Gemeindeabdeckungsbeitrag einerseits auf Berechnungsgrundlage des seinerzeitigen StS-Beschlusses
und andererseits in Anlehnung des vom Referat Städtische Musikschule dargelegten „Prinzip der Landesmusikschulen“.
Eine Gegenüberstellung der beiden oben beschriebenen und veranschaulichten Berechnungsgrundlagen bezüglich Ermittlung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages für sprengelfremde Schüler der Vergleichsjahre 2014 bis 2018 zeigte offenkundige Unterschiede in der
Höhe des in Rede stehenden Entgeltes.
So errechnete sich für die Kontrollabteilung retrospektiv ein halbjährlicher Gemeindeabdeckungsbeitrag in Anlehnung des StS-Beschlusses
vom 23.04.2014 zwischen rd. € 234,00 (2014) und € 260,00 (2018). Im
Vergleich dazu ermittelte die Kontrollabteilung im Nachhinein auf Basis
der durch die Fachdienststelle im Jahr 2017 abgeänderten Kalkulationsschablone für den betreffenden Beobachtungszeitraum durchwegs
einen höheren Gemeindeabdeckungsbeitrag. Die Entwicklung dieses
Beitrages verlief nicht linear, sondern variierte pro Verrechnungsjahr
und betrug zwischen € 261,00 und € 285,00 pro Semester und auswärtigem Musikschüler.

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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