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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.246

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Kautionen - Instrumentenverleih
Betrag
Stand per 31.12.2016

27.686,00

Einnahmen 2017

7.630,00

Ausgaben 2017

-9.156,00

Stand per 31.12.2017

26.160,00

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich ist, hat die Musikschule der Stadt
Innsbruck zum 31.12.2016 gemäß städtischer Finanzbuchhaltung insgesamt 127 unterschiedliche Musikinstrumente an Dritte verliehen.
Während des Jahres 2017 wurden 42 Instrumente an die städtische
Musikschule zurückgegeben und wieder 35 Instrumente neu ausgeliehen. Sohin sind zum 31.12.2017 in Summe € 26.160,00 an einbezahlten Kautionsbeträgen auf dem durchlaufenden Sachkonto von der geprüften Dienststelle vereinnahmt worden oder (rechnerisch) 120 Musikinstrumente zu besagtem Stichtag verliehen.
Ausnahmeregelungen
betreffend
Kautionsleistung

Wie aus den von der Fachdienststelle übermittelten Prüfunterlagen und
der ergänzenden Auskunft des Musikschuldirektors hervorgeht, haben
jene Musikschüler, die bei der Brass Band der Musikschule der Stadt
Innsbruck mitwirken und hierfür ein Instrument entliehen haben, für
diese Dauer keine Kaution in Höhe von € 218,00 zu hinterlegen.
Darüber hinaus war den betreffenden Unterlagen auch zu entnehmen,
dass für ausgeliehene Anfängerinstrumente, insbesondere Kunststoffposaunen (auch P-Bones genannt) von den Musikschülern bzw. deren
Erziehungsberichtigten keine Kaution zu leisten ist. Die Begründung
hierfür ist nach Rücksprache mit dem Leiter der Musikschule der Stadt
Innsbruck zum einen der geringe Anschaffungswert weit unter € 200,00
und zum anderen die kurze Spielzeit, maximal ein bis zwei Jahre, dieser Instrumente bis zur altersgerechten Anschaffung einer privaten
Posaune durch die Schüler selbst.

Regelmäßiger Abgleich
zwischen
Verleihliste-Instrumente
und Haushaltskonto
Kautionshöhe –
Empfehlungen

Abschließend bemängelte die Kontrollabteilung basierend auf Stichproben bei der von der Musikschule verwendeten VerleihlisteInstrumente, dass teilweise Entleiher eines Instrumentes dort aufgelistet werden, die in der städtischen Finanzbuchhaltung auf dem entsprechenden Haushaltskonto aber nicht als solche geführt werden. Sohin
ergab sich für die Kontrollabteilung eine marginale rechnerische Differenz hinsichtlich der eingezahlten Kautionsbeträge.
Im Rahmen der Ursachenforschung stellte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang fest, dass nachträglich auf den Ausdrucken der
damaligen im Buchhaltungssystem erfassten Einnahmeanordnungen
von der zuständigen Sachbearbeiterin des Referates handschriftliche
Vermerke notiert wurden. Denn es kommt immer wieder vor, dass
Schüler während der Verleihdauer ihr ausgeliehenes Musikinstrument
gegen ein anderes austauschen.
Die Kontrollabteilung verkannte nicht das diesbezügliche Bemühen
einer sorgfältigen Dokumentation von allfälligen Änderungen während
der Verwahrungsdauer, merkte allerdings kritisch die fehlende Kom-

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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