Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 09-Protokoll_30.10.2015-Sonder.pdf
- S.23
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Schwellenwert zu unterschreiten. Das sind
alles relativ sichere Schätzungen im Sinne
dessen, dass wir eher größer als kleiner geschätzt haben, um entsprechende Sicherheitsabstände zu haben, vorbehaltlich der
endgültigen behördlichen Prüfung.
Das ist nun der Stand, der die UVP betrifft.
Wir hoffen, dass wir ohne UVP durchkommen, werden aber natürlich in ein sehr intensives Naturschutzverfahren kommen.
Das ist selbstverständlich und auch für dieses Projekt durchaus positiv zu beurteilen.
Was das Naturschutzverfahren betrifft, haben wir alle Mittel und Wege im Projektteam
in Gang gesetzt, um entsprechende fachliche Grundlagen auszuarbeiten. Das geschah zum einen auf Basis der Bestandsprojekte, weil ja der OLEX, der Ochsenalm-Lift und die Panoramabahn im Nahbereich liegen. Sie sind alle nicht weit entfernt, trotzdem hat es sich ergeben, dass
auf dem neuesten Stand der Technik gewisse Nacherhebungen erforderlich sind.
Das betrifft speziell die Arten- und Vogelkunde usw. Dort sind wir gerade dabei, die
Projektunterlagen zu vervollständigen, um
auch hier entsprechende Unterlagen vorlegen zu können.
Das Naturschutzverfahren wird eines der
ersten sein, das uns auf die Wege bringen
wird. Das zweite Verfahren, das für eine
Seilbahn auch unabdingbar ist, ist natürlich
das Seilbahnverfahren selbst. Dieses verschränkt sich schon sehr stark mit dem Naturschutzverfahren, weil eine Seilbahn nur
dann errichtet werden kann und nur dann
die Bewilligung erhält, wenn zum einen natürlich ein konkretes Projekt vorgelegt werden kann und zum Zweiten von naturschutzrechtlicher Seite an die Seilbahnbehörde signalisiert wird, dass bewilligt werden kann.
Das heißt, wir brauchen einen gewissen
Projektfortschritt im naturschutzrechtlichen
Bereich, um eine seilbahnrechtliche Bewilligung zu bekommen.
Der nächste Punkt basiert betrifft die Rodungen: Um eine Seilbahn zu errichten, ist
es in diesem Fall auch notwendig, entsprechende Rodungen durchzuführen. Wiewohl
es so sein wird, dass durch die Deinstallation wesentlicher Anlageteile große Flächen
in den Waldbestand zurückgeführt werden,
ist es natürlich für die Trasse vom jetzigen
Sonder-GR-Sitzung 30.10.2015
Talstationsbereich OLEX hinauf zur Mittelund Bergstation notwendig, eine andere
Trassenführung zu wählen. Das hängt nicht
zuletzt auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auf Basis der Gespräche mit
den EigentümerInnen der Liegenschaften
zusammen.
Das Naturschutz- und auch das Rodungsverfahren sehen vor, dass die Rodungen
nur in bestimmten, naturverträglichen Zeiten
durchgeführt werden können. Auch deshalb
ist es für uns notwendig, das Rodungsverfahren früh zu beginnen und das Seilbahnverfahren entsprechend früh zu beenden,
um dann die Rodung im Jahresverlauf auch
so durchführen zu können, damit die Brutzeiten der Vögel - das ist der hauptsächlich
relevante Punkt - nicht beeinträchtigt werden.
Auch ein Punkt, der aus der Praxis heraus
den Verfahrensablauf und den Zeitplan wesentlich beeinträchtigt.
Das könnte man nun endlos weiter ausführen. Es braucht wasserrechtliche Bewilligungen für die Beschneiungsanlage und die
Parkplatzanlage. Es wird straßenrechtliche
Bewilligungen für die neue Zufahrtssituation
brauchen. Es wird allenfalls raumordnungsund vielleicht auch bauordnungsrechtliche
Bewilligungen brauchen, wenn nicht alle
Gebäudeteile, die geplant sind, über die
Seilbahnbehörde abzuwickeln sind.
Auch das wird in den nächsten Tagen und
Wochen abgestimmt werden. Das heißt, wir
haben eine Vielzahl von Verfahrensläufen
zu berücksichtigen, die jetzt rein auf der öffentlich-rechtlichen Schiene fahren.
Was ich bis jetzt noch nicht angesprochen
habe, ist das Thema Vergaberecht. Das
spielt aber genauso hinein. Punkt ist nämlich der, dass ein Seilbahnverfahren nur
dann begonnen werden kann, wenn eine
Planung für die Seilbahn vorliegt.
Für die Planung einer Seilbahn braucht man
zum einen SeilbahnplanerInnen - das ist
das, was Dr. Scheiber angesprochen hat.
Man muss die Planungsleistungen aufbrechen und man braucht jetzt schon SeilbahnplanerInnen, die für die Behördenverfahren die Seilbahnplanungen durchführen.
Was auch dazukommt, es gibt in diesem
Fall für die Gestaltung des Exterieurs der
jeweiligen Stationsbereiche einen Architek-