Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.50

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Im Gemeinderat hat man den ausverhandelten Kaufvertrag, den Wohnungseigentumsvertrag und den Verwaltungsvertrag zustimmend mehrheitlich zur Kenntnis.
Mit dem Tekturbescheid wurde die
Ebene 11 bewilligt. Dazu gibt es zwei Servitute. Die Dienstbarkeit betraf die grundbücherliche Sicherstellung des Kulturplateaus,
um dies für die Öffentlichkeit dauerhaft unentgeltlich und ohne jeden Konsumzwang
zugänglich zu machen.
Zudem wurde die eingetragene Dienstbarkeit eines Bauverbotes festgehalten. Dieses
Bauverbot beruhte auf einem Projektsicherungsvertrag, welcher von der Stadt Innsbruck und der AEB im Juli 2014 abgeschlossen wurde.
Ich komme nun zu den im Bericht der Kontrollabteilung angeführten Unterlagen der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration. Von der Projektwerberin wurden in weiterer Folge mehrere Projektänderungen vorgenommen bzw. eingereicht. Diese Änderungen wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte behandelt. In der Sitzung am
09.04.2015 wurde die Begradigung der
Turmwände und der Entfall der Schallschutzloggien vorgelegt. Damals wurden die
ursprünglich 90 Wohnungen auf nun
120 Wohnungen erweitert.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte am
03.03.2016 wurde ein zusätzliches Wohngeschoß im Hochhaus mit weiteren
12 Wohnungen beschlossen. Wir stehen
nunmehr bereits bei 132 Wohnungen. Am
21.07.2016 wurde die kompakte innere Aufteilung der Geschoße und somit ein Endstand mit 173 Wohnungen festgehalten.
Alle Projektänderungen wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte zur Kenntnis genommen bzw. diesen mehrheitlich zugestimmt, trotz Stellungnahmen der zuständigen Fachdienststellen.
Es gibt die Gremien Stadtsenat und Gemeinderat. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte ist eigentlich
ein vorberatendes Gremium. Diese Akten
hätten daher entweder dem Gemeinderat oder dem Stadtsenat vorgelegt werden sollen. Dies geschah nicht.

GR-Sitzung 10.10.2019

Die Gebäudehöhe bzw. die Fassade wurde
nicht verändert. Wenn man von einer Wohnungsanzahl von 173 ausgeht, ist es für einen Investor schon ein großer Unterschied,
ob man 90, 132 oder 173 Wohnungen
bauen darf. Dass dies genau in den Nahebereich der Entscheidung über den Kauf der
Flächen zur Unterbringung der Stadtbibliothek fällt, dazu sage ich nur, ein Schelm,
der Böses denkt.
Ich muss nochmals daran erinnern, dass
das finale Angebot der Stadtbibliothek mit
25.01.2016 datiert wurde. Am selben Tag
richtete der Referatsleiter der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ein Mail an die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, sowie an den ressortführenden Stadtrat. Inhalt war die bereits
eingebrachte Tekturplanung. Ein zusätzliches Wohngeschoß mit 12 Wohnungen
wurde eingeschoben.
Der Referatsleiter weist darauf hin, dass der
Projektsicherungsvertrag in relevanter
Weise nicht eingehalten wird. Das möchte
ich betonen. Der damalige Amtsführende
wurde darauf hingewiesen, worauf er die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, ersucht, allfällige Schritte in die Wege zu leiten, sodass die dem Projektsicherungsvertrag zuwiderlaufenden Projektänderungen
unterlassen werden.
Hier muss ich einen Seitenhieb auf Alt-StR
Mag. Fritz machen: Ich gebe Ihnen jetzt
jene Worte zurück, die Sie StR Federspiel
bei der letzten Sitzung gesagt haben: Was
schert mich meine Dummheit von gestern,
ein Zitat von Konrad Adenauer.
(GR Mag. Krackl: Wer Adenauer zitiert, soll
das bitte richtig machen.)
Ich habe diesen Satz aus dem Protokoll entnommen, denn in diesem Gemeinderat arbeite ich nur mehr mit Fakten.
Am 26.01.2016 erfolgte die Antwort des ressortführenden Stadtrates per Mail, dass er
der fachlichen Empfehlung der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, nach Abwägung aller Aspekte politisch nicht folgen kann. Es gibt dazu einige
Begründungen, die ich aus zeitökonomischen Gründen nicht vorlese.
Auch die damalige Bürgermeisterin teilte im
Zuge eines Gesprächs in anderer Sache