Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.71

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- 64 -

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Krackl, FRITZ und GERECHT, 3 Stimmen; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. IG-OE2.12, Igls, Bereich Am
Bichl III, südliche Teilfläche von Grundstück
766/1, KG Igls (als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0),
gemäß § 32 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Rechtskraft dieser Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
34.

MagIbk/36492/SP-FW-IG/1
Flächenwidmungsplan Nr. IG-F22,
Igls, Bereich Am Bichl III, nördlich
des Siedlungsteiles Am Bichl, KG
Igls (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß § 36 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen.
Die erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat bei einer Stimmenthaltung von GR
Mag. Krackl, mit Stimmenmehrheit (gegen
Bgm.-Stellv. Lassenberger und GRin Gregoire, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Mag. Krackl und FRITZ, 2 Stimmen;
gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Der Flächenwidmungsplan Nr. IG-F22, Igls,
Bereich Am Bichl III, nördlich des Siedlungsteiles Am Bichl, KG Igls (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1),
gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.

GR-Sitzung 26.01.2022

Mit Rechtskraft dieser Änderung des Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
35.

MagIbk/36699/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B42, Wilten, Bereich zwischen Franz-Fischer-Straße, Neuhauserstraße,
Egger-Lienz-Straße, Sonnenburgstraße und Andreas-Hofer-Straße
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016)

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. WI-B42 eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, ausführlich behandelt
und im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte beraten. Dabei
wurde festgestellt, dass die eingebrachten
Stellungnahmen keine neuen Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer Planänderung führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
Nr. WI-B42 zu beschließen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. WI-B42, Wilten, Bereich
zwischen Franz-Fischer-Straße, Neuhauserstraße, Egger-Lienz-Straße, Sonnenburgstraße und Andreas-Hofer-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 85/ai),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, zu
beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Zur Erläuterung möchte ich noch anführen,
dass es zu den Stellungnahmen eine Wohl-