Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.71
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entstehen? Ich glaube, dass es schon ein
Muss ist, darüber informiert zu werden, weil
nur dann können fundierte Entscheidungen
getroffen werden. In diesem Fall wurde festgestellt, dass das nicht so war, weil wir das
eventuell nicht wissen durften.
Nach den beiden Berichten der Kontrollabteilung werde ich in Zukunft noch kritischer
sein und versuchen, die Dinge noch mehr
zu durchleuchten. Nicht immer waren uns
die recherchierten Fakten im Vorhinein bekannt.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Appler: Zur tatsächlichen Berichtigung!
GR Lassenberger hat mich im Kontrollausschuss ein wenig falsch verstanden.
GR Mayer hat über seine Anfrage gesprochen, in der nicht beantwortet wurde, wie
viele Wohnungen vermietet werden konnten
bzw. wer diese gemietet hat.
Mein Statement darauf war, dass wir nicht
das Recht haben, diese Daten öffentlich zu
machen. Es geht darum, was mit dem Gebäude passiert, denn es ist in der Widmung
und durch den Bebauungsplan unsere Aufgabe festzustellen, welche Dinge entstehen
sollten. Das habe ich auch beim Projekt
PEMA 3 bereits ausgeführt, dass wir vorher
wissen sollten, mit welchen Funktionen das
Gebäude gefüllt wird. Meine Aussage bezieht sich auf die damalige Wortmeldung
von GR Mayer im Kontrollausschuss.
GR Mag. Anzengruber, BSc: Die eigentliche Fragestellung im Bericht der Kontrollabteilung war, den Kaufvertrag der Stadtbibliothek zu überprüfen. Wir schweifen bei so
großen Bauten schon ein wenig vom Thema
ab und gehen mehr in Richtung des gesamten Gebäudes bzw. zum Investor.
Meiner Meinung nach war der Wettbewerb
bei diesem Projekt wieder sehr ausschlaggebend. Wir können uns alle auf der Wettbewerbsplattform der ArchitektInnenkammer die Zielsetzung dieses Wettbewerbes
herunterladen und sehen dabei einige
Kenndaten. Wiederum, zum x-ten Mal haben wir in einer Zielfestlegung statt Muss
Soll stehen. Es soll eine Höhe von 30 m bis
31 m nicht überschritten werden.
GR-Sitzung 10.10.2019
Wie schaut die Realität aus? Wir haben
eine Höhe von 50 m bis 53 m. Daher sprechen wir nicht nur von einem nachträglich
eingeschobenen Stockwerk. Das sind fünf
bis sechs Stockwerke, liebe FreundInnen.
Wir haben uns mittlerweile im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
geeinigt und schon ein Projekt abgelehnt,
bei dem die Kriterien nicht eingehalten worden sind. Leider war dies bei einem kleineren privaten Bau und nicht bei einem/r Investor/in.
Ich komme auf einen weiteren Punkt der
Kaufabwicklung. Wie geht bei uns so eine
Abwicklung vonstatten? Wie ich auch aus
den Aufsichtsratssitzungen der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) weiß, holen wir bei Grundstücken oder Gebäuden
immer ein Schätzwertgutachten ein, damit
wir den Wert kennen. Ich habe dies aus
dem Bericht der Kontrollabteilung nicht herauslesen können, aber wenn es jemand anderer weiß, bitte ich, mir dies mitzuteilen.
Das ist meiner Meinung nach die übliche
Gangart, die auch in der Stadt Innsbruck
gelebt worden ist. Warum ist das bei diesem
Projekt nicht geschehen? Vielleicht war das
der Fall, dann bitte ich mich darüber zu informieren, denn ich konnte darüber nichts
finden.
Beim Thema Kaufpreis stelle ich mir die
Frage, wer diesen schlussendlich verhandelt hat. Derzeit, das weiß ich wiederum ist
es so, den Aufsichtsratssitzungen der IIG,
dass die Preise mit entsprechenden Gutachten vereinbart werden, um Sicherheiten
zu haben, welche Fläche wie viel wert ist.
Aber vielleicht kann mir jemand sagen, der
den Kaufpreis verhandelt hat, ob Schätzgutachten erstellt worden sind, dass die Preise
dem Markt entsprechen würden.
Ich habe vernommen bzw. gehört, dass wir
eine Standardbüroausstattung gekauft haben. Wir haben schon öfter den Begriff Bruttogeschoßfläche gehört. Zudem hat
GR Depaoli ausgeführt, wenn der Bürgermeister für sich eine Wohnung kauft, dann
bezahlt er die Nettonutzfläche. Das sagt
schon der Hausverstand. Ich kann nicht verstehen, warum die Bruttogeschoßfläche erwähnt wird. Überall, auch im Kaufvertrag
wird dann schlussendlich wieder auf die
Nettonutzfläche verwiesen, aber dem Gemeinderat wird zur Beschlussfassung die