Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.84
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ein Gesetz aufgehoben wird, kann man den
Anlassfall nicht sanieren und genau das ist
hier geschehen.
Die Stadt Innsbruck hat alles versucht wirklich alles! Über Jahre hinweg haben
viele Menschen Strapazen auf sich genommen, um in Abstimmung mit dem Land Tirol
eine Lösung zu finden. Alle rechtlichen Instanzen sagen, dass dieser Fall nicht sanierbar ist! Sollten wir den höchstrichterlichen Entscheidungen nicht Folge leisten,
würde das bedeuten, dass wir uns über den
Rechtsstaat hinwegsetzen. Nur weil er uns
bekannt ist, können wir nicht sagen: "Wir
lassen den armen "Häuslbauer" nicht im Regen stehen."
Weder ich noch GR Onay oder sonst irgendjemand möchte das tun, aber wenn es
derzeit keinen rechtlichen Weg für eine Sanierung gibt, müssen wir die Sachlage anerkennen. Das ist die Härte unseres Berufes.
Wir wurden gewählt, um Entscheidungen
unter Einhaltung der Landes- und Bundesgesetze zu treffen, und das müssen wir
heute tun.
Wir saßen mit dem betroffenen Hauseigentümer vor einigen Tagen zusammen. Vielleicht gibt es eine neue Möglichkeit, die sich
uns bieten könnte. Ich hoffe, es funktioniert,
auch wenn sich das als äußerst schwierig
herausstellen wird. Vielleicht finden wir noch
einen alternativen Weg.
Dennoch gibt es Fristen, an die wir gebunden sind. Nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) muss
der Gemeinderat binnen sechs Monaten
eine Entscheidung treffen. Die Anwälte, welche hier sitzen, wissen das besser als ich.
Der Antragsteller hat ein Recht auf eine Entscheidung und wir müssen sie fällen. Es ist
fachlich nicht vertretbar, dass wir diese Inselwidmung durchführen, und daher ist sie
abzulehnen.
Wer nun dagegen stimmt, setzt sich entweder über die rechtlichen Entscheidungen in
dieser Angelegenheit hinweg oder der
Rechtsstaat ist ihm egal bzw. bedeutet Politik für sie/ihn, dass man so handeln kann,
wie man möchte. Politik heißt ja oder nein
zu sagen. Selbst wenn ich diese Widmung
wollte, geht es nicht, weil der Rechtsstaat in
all seinen Instanzen gesagt hat, dass es
nicht machbar ist. Das muss ich akzeptieren.
GR-Sitzung 10.10.2019
Auch mir tut es leid! Dennoch müssen wir
uns so entscheiden. Daher darf ich
GR Mag. Krackl noch einmal bitten den
Antrag vorzulesen. Dieser wurde im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte einstimmig beschlossen, damit
allen klar ist, worum es heute geht.
GR Onay: Ich habe bereits beim letzten Mal
gemerkt, dass es sich die GemeinderäteInnen nicht einfach machen, eine Entscheidung zu treffen. Das rechne ich allen hoch
an. Grundsätzlich gilt das Prinzip, wenn wir
als Stadt Innsbruck einem/einer BürgerIn
eine Baugenehmigung erteilen, dann hat
das auch zu funktionieren. Es ist offensichtlich, dass wir in diesem Fall eine Fürsorgepflicht haben.
Für die Ausführungen bedanke ich mich
vielmals. Dieses Thema wurde ja auch noch
einmal im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte besprochen. Auch
hierfür bedanke ich mich.
(GR Mag. Krackl: Das stimmt nicht. Zur tatsächlichen Berichtigung möchte ich anmerken, dass das nicht stimmt.)
Ihr habt es nicht noch einmal besprochen?
(GR Mag. Krackl: Nein.)
Dankeschön. Ich gehe davon aus, dass Du,
als Bürgermeister dieser Stadt der Fürsorgepflicht nachkommen wirst. Ich möchte
noch erwähnen, dass ich diesem Antrag zustimmen werde. Aber ich hoffe, dass man
hier einen angemessenen Ersatz bietet und
die betroffene Familie auch von der Stadt
Innsbruck aufgefangen wird. Vielen Dank
dafür.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
GR Mag. Fritz: Herr Bürgermeister, ich
möchte etwas richtigstellen. Es stimmt, dass
zum Zeitpunkt des Baubeginnes der Bau
legal war. In jenem Augenblick war das
Schwarzbauten - Sanierungsgesetz noch in
Kraft, ebenso die entsprechende Flächenwidmung durch die Stadt Innsbruck. Daher
war ein Baubescheid zu erteilen.
Doch zum Zeitpunkt des Baubeginnes
wusste der Eigentümer bereits, dass ein
Einspruch behandelt wird. Es gibt andere