Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.121

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- 866 -

nis von entsprechenden Verhandlungen zwischen Land Tirol und Stadt
Innsbruck sein.
Mayer, eigenhändig
StRin Mag.a Mayr: Der FC Wacker Innsbruck nutzt das Stadion kostenlos. Ich
denke, hier ist es zu Fehlinformationen gekommen.
Bgm. Willi: Unabhängig davon, wie die Abstimmung ausgeht, möchte ich an dieser
Stelle festhalten, zuständig für das Stadion
ist die Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI).
Wenn dieser Antrag eine Mehrheit bekommen sollte, kann das nur ein Appell sein,
denn die OSVI ist eine Gesellschaft, die eigenverantwortlich handelt. Der Gemeinderat
kann das nicht direkt beschließen.
GR Kaufmann: StR Mag. Mayr, ich habe
Ihre Wortmeldung akustisch leider nicht verstanden und hoffe daher, dass ich sie nicht
wiederhole.
in

a

Prinzipiell ist es so, dass für den FC Wacker
Innsbruck bzw. die SWARCO Raiders Tirol
die Stadioninfrastrukturkosten von Stadt
Innsbruck und Land Tirol getragen werden.
Lediglich die Kosten für den Spielbetrieb Sicherheits-, Rettungs- und andere Kosten haben sie selbst zu tragen.
Die Wattener Sportgemeinschaft Tirol
(WSG) bekommt vom Land Tirol ein Paket
in Höhe von ca. € 600.000,--, in dem auch
die Refundierung der Stadionkosten beinhaltet sind.
Die Behauptung, dass der FC Wacker Innsbruck auf den Kosten der Stadionmiete sitzen bleibt, stimmt einfach nicht! Man kann
belegen, dass die Kosten, die rein die Stadionmiete betreffen, von Stadt Innsbruck und
Land Tirol zu je 50 % getragen werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Der Punkt 1. des Abänderungsantrages
(Seite 865) wird dem Inhalt nach abgelehnt.
Der Punkt 2. des Abänderungsantrages
(Seite 865) gilt als überholt.

GR-Sitzung 10.10.2019

55.

Beantwortung der eingebrachten
dringenden Anfrage

55.1

GfGR/211/2019
Städtischer Fuhrpark, Flottenbestand und Ausstattung der Fahrzeuge (FPÖ)

Bgm. Willi: Die von der FPÖ eingebrachte
dringende Anfrage (Seite 833) vom
19.09.2019 wird mit beiliegendem Bericht
der Geschäftsstelle für Gemeinderat vom
08.10.2019 beantwortet.
Die Beantwortung der Anfrage wurde den
Gemeinderatsmitgliedern vor der Sitzung
des Gemeinderates vom 10.10.2019 im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck in digitaler Form zur Verfügung
gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 12 Stunden
30 Minuten.
56.

Allfällige Debatten gemäß § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

56.1

GfGR/174/2019
Stadt Innsbruck, Fallzahlen bei
anzeigepflichtigen Erkrankungen
(GR Vista)

Bgm. Willi: Die von GR Vista und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2019 eingebrachte Anfrage wird mit beiliegendem Bericht beantwortet.
Die Beantwortung der Anfrage gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat vom 24.09.2019 wurde den
Gemeinderatsmitgliedern im geschützten
Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck
vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 3 Stunden
50 Minuten.