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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf

- S.30

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- 212 -

die Kundin im Vorfeld eine Forderungsstundung oder einen Aufschub eines
Zahlungstermins bereits ungenützt
gelassen, so wird nur mehr in Ausnahmefällen eine erneute Stundung gewährt.
Um unseren Kundinnen bzw. Kunden, die
in einer entsprechenden Situation meist
sehr nützlichen Informationen über
unterstützende Institutionen und sozialrechtliche Ansprüche möglichst schnell
und kostengünstig zukommen lassen zu
können, liegt in unserem Kundencenter
eine Liste auf, welche die einschlägigen
Kontaktdaten enthält.
Zu Frage 7.: Wie bereits ausgeführt, ist an
der Vorgehensweise keine Veränderung
vorgenommen worden. Seit dem
Jahr 2007 wird mit dem Kreditschutzverband 1870 (KSV) zusammengearbeitet,
was zu einer Professionalisierung der
Forderungsmanagementprozesse geführt
hat. Dies hat unter anderem dazu geführt,
dass die Einstellungen der Stromlieferung
für private Haushalte und Gewerbe
spürbar zurückgegangen sind.

4.7

I-OEF 20/2008
Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD),
Wohnheime, Ausstattung, Kosten für Werbeinserate (GRin Linser)

Bgm.in Zach teilt zur Anfrage von
GRin Linser Folgendes mit:
Bei der gegenständlichen Zeitungsmeldung handelt es sich um einen journalistisch aufbereiteten Public-Relation-Artikel
zum Thema: "Lebensqualität und Leistungen von Beteiligungsgesellschaften der
Stadt Innsbruck" in der Sonntagszeitung
"Tirol am Sonntag" vom 17.11.2007.
Ziel von Public-Relations-Artikeln ist es,
bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern
Aufmerksamkeit und Interesse zu wecken
und den Bekanntheitsgrad sowie das
Imageprofil von städtischen Leistungen
aufzubauen und zu pflegen.
Das von der Anfragestellerin herausgenommene Zitat "Die Wohnqualität in den
Heimen entspricht der eines Vier-SterneHotels" ist kein wörtliches Zitat der Frau
GR-Sitzung 29.2.2008

Bürgermeisterin. Als solches müsste es im
gegenständlichen Artikel gesondert
gekennzeichnet sein.
Dennoch darf dazu erläutert werden:
Nach der österreichischen Klassifizierung
von Hotel- und Beherbergungsbetrieben
muss ein Vier-Sterne-Betrieb eine
erstklassige qualitativ hochwertige und
zeitgemäße Ausstattung bieten. Infolge
der in Umsetzung befindlichen Heimoffensive, entspricht das Seniorenwohnheimangebot in der Stadt Innsbruck tatsächlich
in weiten Teilen gehobener Qualität und
gehobenen Ansprüchen.
Bei Wohn- und Pflegeheimen ist die
Betreuung durch die Pflege und der
menschliche Kontakt, das, was die Sterne
bedeuten würde. Es gibt natürlich fünf und
sechs Sterne, wobei man alles noch viel
besser machen könnte.
Der hier zitierte Vergleich ist natürlich im
übertragenen Sinn zu verstehen, da
Seniorenwohnheime in mancherlei
Hinsicht, spezifischen pflegerischen
Anforderungen entsprechen müssen, als
dies bei einem normalen Beherbergungsbetrieb der Fall ist.
Zu Frage 1.: Die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ist
in den letzten Jahren bei den Neueinrichtungen von Wohn- und Pflegeheimen dazu
übergegangen, Zimmer mit neuen
Farbfernsehgeräten samt Fernbedienung
auszustatten.
Demzufolge weisen im Wohnheim Innere
Stadt (mit Ausnahme der drei Doppelzimmer), im Wohnheim Saggen, im Wohnheim Tivoli und im schon sanierten Haus B
des Wohnheims Hötting alle Zimmer eine
Standardausstattung mit Farbfernsehern
auf. In den anderen Häusern besteht bei
Bedarf üblicherweise die Möglichkeit, aus
einem mehr oder weniger großen Fundus
von intakten Farbfernsehgeräten zu
wählen (zurückgelassene Geräte).
Serienmäßige Radios befinden sich im
Wohnheim Saggen und im Wohnheim
Reichenau.
Zu Frage 2.: Safes befinden sich in den
Zimmern des Wohnheims Tivoli, Heim am
Hofgarten Haus D, Wohnheim Reichenau,
Wohnheim Pradl (Wohnbereich), Wohn-