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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.138

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Anlage 2

1.5.0 Urnensammelgrab (einmalig)
1.5.1 Benützungsgebühr

137,00

1.6.0 Notgruft
1.6.1 Benützungsgebühr je angefangenen Monat
1.6.2 Sicherstellungsgebühr

51,90
698,90

1.7.0 Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer
eingeräumt wurden
1.7.1 Für jeweils 10 Jahre anteilig von der betreffenden
10 %
Grabbenützungsgebühr
1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
1.8.1 Änderungsgebühr für die Übertragung des
Grabbenützungsrechtes unter Lebenden
1.9.0 Anatomiesammelgrab (10 Jahre)
1.9.1 Anatomiesammelgrab

105,30

3494,00

2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 Jahre)
2.1.0
2.2.0
2.3.0
2.4.0

Einfachgräber, Urnengräber
Mehrfachgräber und Grüfte
Kindergräber
Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und
Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster
2.5.0 Anatomiesammelgrab

163,80
245,30
81,80
Keine
1638,00

3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung
3.1.1 für Erdgräber, Unrennischen und Grüfte
3.1.2 für Armengräber und Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster
3.1.3 für das Anatomiesammelgrab
3.1.4 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
(gilt nicht für Kindersammelbeisetzungen)
3.1.5 für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei
Inanspruchnahme der städt. Friedhofsverwaltung
3.1.6 für Urnensammelgräber
3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung
3.2.2 Urnenentnahme

105,30
10,50
21,00
52,70
52,70
52,70

105,30
69,90

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