Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.250

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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Frage 59:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 6) wurde ein Terminplan, genannt "Meilenstein 4" und "Meilenstein 5", für die Verträge des Generalplaners angeführt und
betont, dass diese pönalisiert wurden. Es ist eine äußerst kurze Bauzeit für ein
derartiges Projekt von nur sieben Monaten angeführt. Es hätte sowohl der Auftraggeberin Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) (Fachmann) und dem
Generalplaner (Fachmann) klar sein müssen, dass dieser Zeitplan nicht realistisch
ist. Es werden die Vorlagen der konzeptionellen und detaillierten Terminpläne verlangt. Inwieweit wurden Pönalen ausgesprochen, bei welchen Firmen in welcher
Höhe?

Antwort:

Durch die laufende Überarbeitung der Terminpläne konnte der Eröffnungstermin eingehalten werden, dadurch kam es zu keinen Pönalen. Die IIG war
nicht Auftraggeberin. Terminpläne liegen bei (Beilage 2).

Frage 60:

Ab welchen Zeitpunkt war erkennbar, dass die Termine nicht halten können?
(Bitte genaues Datum anführen)

Antwort:

Ein genaues Datum zu benennen, ist nicht möglich. Die Terminpläne wurden
laufend angepasst, um den wichtigsten Termin – den Eröffnungstermin – zu
halten.

Frage 61:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 8, Punkt 2.2.4) ist für die Hangwasserableitung und in Zusammenschau mit dem Ramsbach ein Hochwasserretentionsprojekt laut Wildbach- und Lawinenverbauung erforderlich. Die durch das PKB-Projekt ausgelösten Kosten für dieses Hochwasserretentionsprojekt sind in der Auflistung der detaillierten Kosten im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an
Bürgermeister Willi nicht aufgelistet. Um welche Kosten handelt es sich?

Antwort:

Das Retentionsbecken ist eine Hochwasserschutzmaßnahme zur Reduktion
der roten und gelben Gefahrenzone im Siedlungsgebiet Igls und Vill und
wird unabhängig vom Projekt der Patscherkofelbahn von der Stadt Innsbruck gemäß Wasserrecht betrieben. Demnach entfallen keine weiteren Kosten auf die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH.

Frage 62:

Warum sind diese Kosten für das Hochwasserretentionsprojekt nicht angeführt?

Antwort:

Bei den Kosten für das Hochwasserschutzprojekt handelt es sich nicht um
Kosten für die Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH.

Frage 63:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 8, Punkt 2.3) wurden nur zwei Firmen
zur Angebotslegung für die Seilbahntechnik der PKB eingeladen und das bei einem Auftragsvolumen von €12 Mio. Hier ist der Verdacht gegeben, dass eine hö-

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