Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.263
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Frage 137:
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 136.
Frage 138:
Wenn ja, gibt es hierzu Aufzeichnungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 136.
Frage 139:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 136.
Frage 140:
Hat der Generalplaner seinen Auftraggeber über den Umstand des Mitwirkens von
Subfirmen unterrichtet und hat er die Zustimmung dazu eingeholt?
Antwort:
Dass Subunternehmer beigezogen werden dürfen, war bereits in den Leistungsverträgen vorgesehen. Die angemeldeten Subunternehmer wurden im
Zuge der Vergabeverfahren geprüft und zugelassen, wenn die erforderliche
Befugnis, Leistungsfähigkeit sowie berufliche Zuverlässigkeit gegeben war.
Frage 141:
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Antwort:
Im Zuge des Vergabeverfahrens bzw. bei Abschluss des Leistungsvertrags.
Frage 142:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 140.
Frage 143:
Wurden weitergehende Verträge in dieser Sache mit den beauftragten Firmen abgeschlossen?
Antwort:
Unklar ist, was mit "weitergehenden Verträgen" und "dieser Sache" gemeint
ist. Wenn damit gemeint ist, ob Subunternehmer auch zur Erbringung von
zusätzlichen Leistungen herangezogen worden sind: Der Auftraggeber hat
mit Subunternehmen kein Vertragsverhältnis; ein solches besteht immer nur
zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer.
Frage 144:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 143.
Frage 145:
Hatten die Subfirmen die nötigen Konzessionen und Haftungen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 140. Angemerkt wird, dass Subunternehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht haften; es ist der Auftragnehmer, der haftet.
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