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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.266

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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Frage 161:

Warum wurden die nicht in der Ausschreibung enthaltenen Bereiche (Mülldeponie ...) ohne Zusatzangebot/Regieauftrag durchgeführt?

Antwort:

Das Ausmaß der Mülldeponie war nicht absehbar und eine neue Firma zu
beauftragen war weder wirtschaftlich noch zweckmäßig.

Frage 162:

Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext Seite 5)
mehrfach die Kostenüberschreitung durch eine Instandhaltung des Bauwegs beschrieben. Eine Kostenübernahme durch den Auftraggeber in der Höhe von
€ 560.000,-- ist zu hinterfragen, da hier das Verursacherprinzip gelten sollte. Die
Verursacher der Bauwegbeschädigung haben die Haftung zu übernehmen. Sollte
das nicht gelingen, sind die Verträge durch den Generalplaner und die IIG zu hinterfragen. Werden die Kosten der Sanierung des Bauwegs an die Verursacher
überbunden werden?

Antwort:

Dieser Sachverhalt wurde rechtlich geprüft. Die Überbindung eines nicht
kalkulierbaren Risikos ist rechtlich nicht möglich. Die IIG war zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr eingebunden.

Frage 163:

Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 162.

Frage 164:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 162.

Frage 165:

Im Zuge der Bautätigkeiten wurden laut Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi (Seiten 1 bis 3 der Tabelle und Begleittext Seite 5)
mehrfach die Kostenüberschreitung durch Sabotage beschrieben. In der Tabelle
sind € 117.283,-- an Versicherungshonoraren enthalten. Es wird zu prüfen sein,
ob die Versicherung die Kosten der Sabotageakte übernimmt. Wird die Versicherung diese Kosten übernehmen?

Antwort:

Die Versicherung deckt derartige Beschädigungen nicht ab.

Frage 166:

Wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 165.

Frage 167:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 165.

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