Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.296
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Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck hat den Absetzungsantrag sinngemäß mit
der Begründung "er erkenne keine mit dem Antrag verbundenen Kosten, da es sich nur um eine
Willenserklärung handle" zu Beginn der Gemeinderatssitzung am 18.07.2019 abgelehnt.
Demnach dürfte zukünftig keine einzige - in dem Antrag gewollte Maßnahme - in der politischen
Umsetzung mit Kosten verbunden sein, ebenso darf keine einzige - in dem Antrag gewollte Maßnahme mit dem erklärten "Klimanotstand" begründet werden, da somit die Antragsbegründung der Gemeinderatsfraktion GERECHTES INNSBRUCK zur Absetzung des Antrage mangels Bedeckungsvorschlages im Nachhinein bestätigt würde, der Antrag "GfGR/164/2019 – Klimaschutz, Maßnahmen" somit nicht der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates entspräche und rechtsungültig wäre.
Bedeutet in weiterer Folge auch, dass sämtliche weiter Anträge von GemeinderätInnen mit einer
geschickten Formulierung als vermeintliche "Willenserklärung" keinerlei Bedeckungsvorschläge
bedürfen.
Als Beispiel in Anlehnung an eine Vision von StRIn Mag.a Schwarzl, welche sich eine Stadtseilbahn quer über Innsbruck wünscht, würde ein dementsprechend begründeter Antrag wie folgt
lauten:
"Wir wollen mit der Errichtung einer Stadtseilbahn quer über Innsbruck eine kostengünstige und
ökologische Mobilität für alle gewährleisten und gleichzeitig das Verkehrsaufkommen und die
Schadstoffbelastung deutlich reduzieren.
Wir verpflichten uns zur nachhaltigen Optimierung der städtischen Infrastruktur, zum Ausbau
von ökologischen Hochbauten (Stadtseilbahn), zur Verwendung von sauberem Strom für die
neue Stadtseilbahn und somit zum Ausbau der Fußwege, Radwege und der öffentlichen Verkehrsmittel."
Anmerkung: Auch wenn es sich nur um eine Willenserklärung handeln würde, womöglich eingebracht unisono von den GRÜNEN, FI, ÖVP und SPÖ als auch dem Tiroler Seniorenbund, ist
nach der Rechtsauffassung des Bürgermeisters ein derartige Willenserklärung, welche logischerweise mit der Umsetzung von politischen Maßnahmen verbunden ist, mit keinerlei Kosten
verbunden. Dementsprechend müssten die AntragstellerInnen keinen Bedeckungsvorschlag für
die Errichtung der Seilbahn im Antrag nennen, zumal die Definition "kostengünstig" dehnbar ist.
Eine derartige Errichtung einer Seilbahn (Stadtseilbahn) könnte im Gegensatz zur neuen Patscherkofelbahn mit der beschlossenen Kostenkontrolle selbstverständlich "kostengünstig" mit
Zweckbauten erfolgen.
Frage 1:
Welche in dem Antrag "Klimaschutz, Maßnahmen" (GfGR/164/2019) gewollten
Maßnahmen werden in der zukünftigen politischen Umsetzung mit dem erklärten
"Klimanotstand" begründet"?
Antwort:
Der Antragstext lautet: "Die Landeshauptstadt Innsbruck anerkennt den Klimawandel, den WissenschaftlerInnen schon seit Jahren attestieren als zentrale städtische Herausforderung. Mit dieser Anerkennung unterstützt die
Stadt Innsbruck die internationale Bewegung, in welcher Parlamente und
Verwaltungen den sogenannten "Klimanotstand" ausrufen."
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