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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.298

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Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
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Frage 8:

Welche Maßnahmen setzt die Stadt Innsbruck ab sofort um, um den Verkehr auf
den Landesstraßen - Dörferstraße, Mittelgebirgsstraße, Völser Straße, Aldranser
Straße, und Patscher Straße - zu minimieren, um somit dem erklärten "Klimanotstand" sofort effizient entgegenzuwirken, da auch der Verkehr auf diesen Straßen
wesentlich zur Luftverschmutzung der Stadt Innsbruck beiträgt?

Antwort:

Aus dem Antrag ergeben sich dafür keine direkten Maßnahmen.

Frage 9:

Wie erklärt sich der grüne Bürgermeister der Stadt Innsbruck, dass in Innsbruck
der "Klimanotstand" ausgerufen wird, währenddessen das Land Tirol keinerlei Bedarf sieht, einen "Klimanotstand" für das Land Tirol auszurufen, obwohl die politisch Verantwortlichen in der Landesregierung ebenfalls die GRÜNEN sind?

Antwort:

Diese Frage bezieht sich nicht auf den Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck.

Frage 10:

Fällt der freie Wille der Menschen (es handelt sich bei dem Antrag um eine rechtlich nicht definierbare Willenserklärung) in den Wirkungsbereich des Bürgermeisters bzw. der Innsbrucker Stadtregierung? (Mit der Bitte um Beantwortung der
Entscheidungsfrage mit Ja oder Nein.)

Antwort:

Relevant für die Zulassung von Anträgen ist (vgl. § 20 Geschäftsordnung
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Innsbruck, seiner Ausschüsse und
des Stadtsenats der Landeshauptstadt Innsbruck {GOGR}) der Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 4 von 4

2h

30 min