Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 09-SeptemberSondersitzung.pdf
- S.11
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Aber wir haben das noch nicht prüfen können. Ist das ein Gutachten, dass jemand
erbracht hat oder wurde es im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte diskutiert? Möglicherweise schon.
Sollte es nicht gute Gründe geben, dass
diese Punkte tatsächlich so verknüpft werden, dann würde ich meinen, dass man
ausreichend damit zu Rande kommt, wenn
gesagt wir, dass die Frist hinsichtlich der
Einlösung des Vorkaufsrechtes verlängert
wird, um mehr Entscheidungszeit zu haben.
Sollte das nicht der Fall sein, dann lösen wir
das Vorkaufsrecht ein.
StR Mag. Fritz: Zur Aufklärung: Dieser
Punkt dient nicht nur als "Drohkulisse"
gegenüber dem Bundesministerium für Inneres (BM.I), um zu sagen, dass sie sich
endlich entscheiden sollen. Der Zweck liegt
darin, die Stadt Innsbruck abzusichern.
Wenn wir auf die eigentlich angestrebte
Wohnbaunutzung dieses Areals verzichten,
dann nur, damit auf diesem Standort die
verschiedenen Polizeidienststellen konzentriert und andere städtebaulichen Entwicklungsareale damit frei werden. Wird dieses
Ziel nicht erreicht, dann wird die gesamte
Geschäftsgrundlage hinfällig.
Das ist das, was erreicht werden muss, um
selbst in das Baurecht einzutreten und den
Investor höflich aufzufordern, dass er die
Finger davon lassen soll. Wir können aber
auch mit ihm ein Rückkaufsrecht, für den
Fall, dass diese Entwicklungsoption nicht
stattfindet, vereinbaren.
Das ist genau der Punkt, der Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer den Rückhalt gibt, in
dieser Sache so zu verhandeln, dass als
notwendige öffentliche Bundeseinrichtung
dort nur das Polizeisicherheitszentrum mit
der Unterstützung der Stadt Innsbruck hinkommt. Sollte das nicht der Fall sein, ist die
gesamte vom Investor angedachte Kette
von verschiedenen Maßnahmen, die bis zu
einer neuen Druckerei für die Moser Holding
AG reicht, hinfällig. Dann tritt die Situation
ein, wie sie jetzt ist. Die Stadt Innsbruck hat
den Grund, die Planungshoheit und auch
wieder das Baurecht. Das ist der Hintergrund dafür, dass das so formuliert wurde.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich bitte auch
einen bestimmten Gedanken nicht ganz
außer Acht zu lassen. Wir tun hier so, als ob
uns dieses Areal morgen zur Verfügung
Sonder-GR-Sitzung 12.9.2012
stehen würde. Als ob wir, wenn wir dieses
Baurecht zurückkaufen, morgen schon bauen könnten.
Es gibt einen unbefristeten Mietvertrag für
eine funktionierende Druckerei, die weitere
zwei Jahrzehnte an diesem Standort betrieben werden kann. Der Grund hat insgesamt
16.000 m², 9.000 m² laufen in diesen unbefristeten Mietvertrag hinein. Das bedeutet,
wir haben dieses Areal nicht morgen für
einen Wohnbau zur Verfügung. Ansonsten
kann ich mich dem anschließen, was StR
Mag. Fritz gesagt hat.
Argumentativ dient es primär dazu, einen
Druck aufzubauen. Es steht für ein klares
Bekenntnis der Stadt Innsbruck, was wir an
diesem Standort haben wollen,auch wenn
es nicht die Variante eins, sondern die Variante zwei wird? Deshalb habe ich auch
das Schreiben vom Landespolizeidirektor
Mag. Tomac verlesen.
In der Stadt Innsbruck gibt es Rahmenbedingungen. Hätten wir unbegrenzte Areale,
könnten wir viel freier verfügen, egal ob
Wohnbau, Gewerbe, Wirtschaft, Universität
Innsbruck oder Sicherheitszentrum. In der
Stadt Innsbruck haben wir die Situation,
dass wenn ein Areal bebaut wird und wir
nichts anderes freibekommen, immer nur im
Großen und Ganzen schieben können. Die
großen Hektar Entwicklungsflächen, wie es
andere Städte wie Salzburg oder Graz haben, hat die Stadt Innsbruck nicht.
Es ist ein kompliziertes Spiel. Es ist auch
die Problematik, dass sich nicht nur ein Ministerium damit beschäftigt. Deshalb auch
die Meinung vom Landespolizeidirektor
Mag. Tomac. Es muss in Wien mit dem
Bundesministerium für Finanzen (BMF), mit
dem Bundesministerium für Inneres (BM.I)
und mit der Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. (BIG) ein Einvernehmen hergestellt
werden. Jeder der in den Bundesländern in
einer großen Organisation tätig ist, wird sich
entsprechend einbringen müssen, auch
wenn nicht die persönliche Wunschvariante
realisiert werden kann, sondern das Machbare umgesetzt wird.
Zu den Organisationen Ministerien, Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) und
Stadt Innsbruck gehört ganz unverzichtbar
der Immobilienentwickler dazu. Ohne den
würde diese Möglichkeit gar nicht bestehen.
Das heißt, wir ermöglichen die Realisierung,