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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.27

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trugen die prognostizierten Gesamtkosten brutto € 2.500.000,00 (netto
rd. € 2.083.000,00). Unberücksichtigt blieben die Kosten für die Grundstückaufschließung (Kanal, Wasser und Strom), die Wegverlegung
sowie ev. Mehraufwendungen infolge des Baugrundrisikos. Die
Schwankungsbreite der Kostenschätzung betrug +/- 20 %.
Kostenschätzung
Juni 2014

Einer im Juni 2014 überarbeiteten Kostenschätzung konnte die Kontrollabteilung entnehmen, dass auf Basis der Planung des im Vergleich
zum Realisierungswettbewerb wesentlich größeren Ausführungsprojektes die Kostenprognose für die Bauwerkskosten samt Außenanlagen
und Planungsleistungen rd. € 2.388.000,00 betrug und somit rd.
€ 748.000,00 bzw. 46 % über dem Ergebnis vom März 2014 lag. Als
Schwankungsbreite wurden wiederum 20 % angegeben.

Kostenschätzung
Juli 2014

Die erstmals auf diversen Detailschätzungen von Fachplanern und ausführenden Unternehmern aufbauende Kostenschätzung ermittelte die
Bauwerkskosten inkl. Kosten der Außenanlagen mit insgesamt rd.
€ 1.802.000,00. Die Gesamtkosten aus sämtlichen Kostengruppen einschließlich jener Aufwendungen, welche auf Grundlage der vereinbarten Kostenaufteilung durch das LuF zu budgetieren und zu finanzieren
waren, betrugen € 2.461.000,00 bei einer Schwankungsbreite von
+/- 10 %.

Kostenbericht und
Beschluss der
Neuerrichtung durch
den Stadtsenat
Innsbruck

In den nachfolgenden Wochen und Monaten kam es auf Basis einer
zunehmenden Kenntnis über den Umfang der Leistungen zu regelmäßigen Überarbeitungen der Kostenschätzung.
Ende August 2014 erreichte die Prognose der Gesamtkosten mit rd.
€ 2.600.000,00 ein kurzfristiges Maximum.
Am 01.10.2014 stimmte der Stadtsenat der Neuerrichtung der Umbrüggler Alm auf Basis eines Kostenberichtes der IISG zu. Die veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. € 2.490.000,00
verteilten sich auf Leistungen der IISG (€ 1.950.000,00) und des LuF
(€ 540.000,00).
Die Reduktion der Gesamtkosten im Vergleich zur Schätzung vom
August 2014 ließ sich auf Einsparungen in den Kostengruppen
7 Planungsleistungen und 8 Nebenleistungen zurückführen.

Eigenleistungsverrechnung IISG

Die Kontrollabteilung konnte feststellen, dass sich noch mit Stand Ende
Juli 2015 Kalkulationswerte für Eigenleistungshonorare der IISG in Höhe von rd. € 73.684,29 in den Kostenannahmen der KG 7 Planungsleistungen fanden, welche im späteren Verlauf aus der Kostenschätzung herausgenommen wurden.
Hierzu merkt die Kontrollabteilung an, dass gemäß des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen der Stadt Innsbruck und der IISG die Vergütung von verrechenbaren Eigenleistungen der IIG KG-Mitarbeiter in
Höhe der tatsächlichen Personalkosten zu erfolgen hat und der Stadt
Innsbruck in Rechnung zu stellen ist. Eine Verrechnung von Eigenleistungen für Planung, Projektsteuerung und Bauleitung auf Basis von
geschätzten Herstellungskosten (HOA), wie dies in der Regel für Bauvorhaben der IIG KG erfolgt, ist für Bauvorhaben der IISG nicht vorgesehen, weshalb Eigenleistungshonorare in der Kostenschätzung der
Umbrüggler Alm nicht zu berücksichtigen waren.

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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