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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 10_Kurzprotokoll_15.11.2018_gsw.pdf

- S.45

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14 Pachtverhältnis
14.1 Beschluss des Stadtsenates
StS-Beschluss vom
14.10.2015

Der Beschluss des Stadtsenates, die Umbrüggler Alm an die Pächterin
(eine natürliche Person) zu verpachten, datiert vom 14.10.2015. In der
Amtsvorlage sind im Rahmen der weiterführenden Erklärungen der
öffentliche Ausschreibungsprozess, der generelle Interessentenkreis,
das Auswahlverfahren, die Auswahlentscheidung sowie die Pachtbedingungen im Detail erläutert worden.
14.2 Pachtbedingungen

Ursprünglich
vorgesehene
Pachtlaufzeit

Im Zuge des Beschlusses des Stadtsenates vom 14.10.2015 wurde
zunächst eine 5-jährige Laufzeit der Verpachtung (bis 31.12.2020) freigegeben.

Pachtzins

Als Pachtentgelt wurde für die ersten beiden Betriebsjahre (2016 und
2017) eine Mindestpacht bestimmt; ab dem dritten Bewirtschaftungsjahr (2018) war eine jährliche (Umsatz-)Pacht von 8 % des NettoJahresumsatzes, jedoch zumindest die definierte Mindestpachtzinshöhe festzuschreiben.

Kaution

Im Stadtsenatsbeschluss wurde weiters bestimmt, dass mit Unterzeichnung des Pachtvertrages eine Kaution in Höhe der doppelten
Mindestpacht (als Sparbuch) zu hinterlegen war.

Betriebskosten

Die Betriebskosten für Energie, Kanal, Wasser, Strom und Heizung
sowie anfallende Gebühren hat die Pächterin zu tragen.

Verlängerung der
Pachtlaufzeit

Auf (begründeten) Wunsch der Pächterin, stimmte der Stadtsenat in
seiner Sitzung vom 04.05.2016 einer im Vergleich zu seinem ursprünglichen Beschluss verlängerten 8-jährigen Pachtdauer (somit bis
31.12.2023) zu.
Weiterführend wurde vom Stadtsenat am 04.05.2016 im Zusammenhang mit der Höhe des Pachtzinses seine diesbezüglich in der Sitzung
vom 14.10.2015 erfolgte Festlegung bestätigt. Eine (Detail-)Änderung
erfolgte jedoch insofern, als in Abweichung zum Ursprungsbeschluss in
dieser Beschlussvorlage bzw. Beschlussfassung eine Mindestpachtzinshöhe nicht mehr vorgesehen war.
14.3 Pachtvertrag

Unterfertigter
Pachtvertrag

Der zwischen der Pächterin und der Stadt Innsbruck abgeschlossene
Pachtvertrag gelangte am 11.05./14.06.2016 zur Unterzeichnung.

Pachtlaufzeit
gemäß Vertrag

Entsprechend der relevanten Beschlüsse des Stadtsenates wurde der
Pachtvertrag für die Zeit von 01.01.2016 bis 31.12.2023 vereinbart.

Pachtzins
gemäß Vertrag

Als Pachtzins wurde für die ersten beiden Betriebsjahre (2016 und
2017) der beschlossene Fixpachtbetrag festgesetzt. Für die weiteren
drei Betriebsjahre (2018, 2019 und 2020) wurde die Höhe des Pachtzinses mit „8 % vom gemittelten Nettoumsatz der Geschäftsjahre 1. +
2.“ fixiert. Für die verbleibenden drei Jahre (2021, 2022 und 2023) beträgt der Pachtzins „8 % des gemittelten Nettoumsatzes der Geschäftsjahre 3. bis 5.“

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Zl. KA-04653/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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