Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.28

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Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass die in diesem Bericht
gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der
Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Hinweis
Rundungsdifferenzen

Zudem erwähnte die Kontrollabteilung, dass allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen nicht ausgeglichen
worden sind.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

Berichterstattung
durch die Kontrollabteilung entsprechend
§ 74a Abs. 3 IStR

In dem gemäß § 74a Abs. 3 IStR festgelegten Bericht der
Kontrollabteilung ist jedenfalls dazu Stellung zu nehmen, ob die
Abwicklung der Gebarung im abgelaufenen Finanzjahr im Einklang mit
dem Voranschlag sowie den dazu erteilten Vollmachten, Zustimmungen
und sonstigen voranschlagswirksamen Beschlüssen des Gemeinderates
bzw. der dafür zuständigen Organe erfolgt ist.
Anknüpfend an diese gesetzliche Vorgabe erstattete die Kontrollabteilung
im Weiteren wie folgt Bericht:
2.3 Der Rechnungsabschluss nach VRV 2015-Standard

VRV 2015 –
integriertes DreiKomponenten-System

Die mit der (neuen) VRV 2015 eingeführten Budgetierungs- und
Rechnungsabschluss-Bestimmungen schreiben für Gemeinden eine
weitreichende Änderung insofern vor, als ab dem Finanzjahr 2020 die
Veranschlagung und Rechnungslegung anhand eines integrierten DreiKomponenten-Systems zu erfolgen hat.
Die Begrifflichkeit des Drei-Komponenten-Systems bezieht sich darauf,
dass dieses
• einen Ergebnishaushalt
(bestehend aus Ergebnisvoranschlag und -rechnung),
• einen Finanzierungshaushalt
(bestehend aus Finanzierungsvoranschlag und -rechnung),
• und einen Vermögenshaushalt
(in Form der Vermögensrechnung)
vorsieht.
Der begriffliche Zusatz „integriert“ deutet dabei an, dass diese
vorgeschriebenen Einzelhaushalte in Form des Ergebnis-, Finanzierungsund Vermögenshaushaltes miteinander vernetzt sind und somit einen in
sich geschlossenen Zusammenhang aufweisen.

Ergebnisrechnung –
Abbildung der Ertragsund Aufwandssituation –
Nettoergebnis

Anhang

In der Ergebnisrechnung wird die periodenrein abgegrenzte Ertrags- und
Aufwandssituation der Gemeinde für das betreffende Jahr dokumentiert.
Dabei spielen nicht nur die zahlungswirksamen (laufenden) Aufwände

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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