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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.65

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mit der Gst. Nr. 22473/1 und 2468/1 im Ausmaß von gesamt 29.372 m²
zugestimmt. Das Gesamtflächenausmaß beträgt somit 40.000 m². Der
Kaufpreis beläuft sich auf € 195,00 je m², was einer Summe von
€ 7,8 Mio. entspricht. Die Nebenkosten sind mit gesamt € 380,0 Tsd.
beziffert worden.
Der Bedarf vorerwähnter Grundstücke ist auf das bereits begonnene
Entwicklungsprojekt „Hötting West – Harterhof“ zurückzuführen. Auf
einem Teil der kaufgegenständlichen Grundstücksflächen strebt die Stadt
Innsbruck u.a. die Errichtung eines Sport- bzw. Fußballplatzes an.
Angesichts des positiven Jahresergebnisses des Finanzjahres 2022 hat
der GR in seiner Sitzung vom 25.04.2023 der Bildung einer
zweckgebundenen HH-Rücklage mit der Bezeichnung „Rücklage
Sportplatz Kranebitten“ in Höhe von € 8.180.000,00 zum 31.12.2022
zugestimmt.
Erneuerungsrücklage

Die „Erneuerungsrücklage“ war ursprünglich zur Erneuerung von
Vermögensgegenständen
anzulegen,
die
einer
natürlichen
Wertminderung unterliegen. Im Wirtschaftsjahr 2020 ist dieser
zweckgebundenen HH-Rücklage letztmalig ein Betrag von gesamt
€ 497,57 zugeführt worden. Infolgedessen belief sich der Stand dieser
zweckgebundenen
Haushaltsrücklage
zum
31.12.2020
auf
€ 1.967.581,31.
Wie im Vorjahr ist auch im Finanzjahr 2022 dieser zweckgebundenen
HH-Rücklage kein Betrag zugeführt worden, eine Entnahme im geprüften
Geschäftsjahr ist ebenfalls nicht erfolgt. Die „Erneuerungsrücklage“ blieb
daher unverändert und hat sich zum 31.12.2022 auf € 1.967.581,31
belaufen.

Universitätsrücklage

Die mit GR-Beschluss vom 27.02.2003 dotierte Haushaltsrücklage für
universitäre Zwecke war ursprünglich für die Bedeckung der geplanten
Investitionszuschüsse von gesamt € 1,5 Mio. (je € 750,0 Tsd. für die
Einrichtung
des
Akademieinstitutes
für
Quantenoptik
und
Quanteninformation sowie für die Errichtung der „Universitätsbibliothekneu“) an die Leopold-Franzens-Universität (LFU) Innsbruck gebildet
worden.
Im Jahr 2010 hat der GR einstimmig den Beschluss gefasst, der damals
bestehenden Universitätsrücklage (beginnend mit dem Jahr 2010) einen
Betrag in der Höhe von jährlich € 400,0 Tsd. zuzuführen. In Abänderung
des GR-Beschlusses vom 09.12.2010 haben die Mitglieder des GR am
13.12.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 der bestehenden
Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen der Innsbrucker
Universitäten (LFU und Medizinische Universität Innsbruck) jährlich – nur
mehr – einen Betrag von € 370,0 Tsd. zuzuführen (Punkt 1.). Ferner
waren für universitäre Zwecke, die keine Infrastrukturmaßnahmen
darstellen, im Voranschlag jährlich € 20,0 Tsd. zu präliminieren (Punkt
2.) und € 10,0 Tsd. auf die Dauer der Mitgliedschaft für die
Organisation/Teilnahme/Abwicklung der „EUniverCities“ zu veranschlagen (Punkt 3.).

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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