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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 10-2023-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.117

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Neben der Thematik rund um die landesspezifische Buchungsvorgabe im
Zusammenhang mit den Bedarfszuweisungsmitteln erwähnte die
Kontrollabteilung ergänzend, dass in diesem Bereich naturgemäß auch
die nicht finanzwirksamen Aufwendungen und Erträge (allen voran
Abschreibungen,
Rückstellungsbewegungen)
das
Ergebnis
entscheidend beeinflussen. So scheinen im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 unter anderem per Saldo nicht zahlungswirksame
Erträge in einem betraglichen Gesamtausmaß von € 130.116.069,07
(2021: € 9.996.442,50) auf, welche auf die Dotation und die Auflösung
von Rückstellungen entfallen. Alleine aus der Auflösung der
Pensionsrückstellung wird im Rechnungsjahr 2022 ein nicht finanzwirksamer Ertrag von € 131.184.227,00 ausgewiesen.
Nettovermögensquote
(NVQ)

Diese Kennzahl greift im Gegensatz zu den vorigen Kennzahlen auf
Daten der Vermögensrechnung und setzt das Nettovermögen (inkl.
Sonderposten Investitionszuschüsse) in Verhältnis zum Gesamtvermögen.
Die grundsätzliche Aussagekraft dieser Kennzahl liegt darin, in welchem
Ausmaß das Vermögen mit Eigenmitteln finanziert ist.
Die Vermögensrechnung des Jahres 2022 weist ein Nettovermögen (inkl.
Sonderposten Investitionszuschüsse) von € 2.197.356.708,89 (2021:
€ 2.021.494.330,54) aus. In Relation zur Summe des Gesamtvermögens
von € 2.963.158.697,73 (2021: € 2.919.983.407,52) lässt sich eine
Nettovermögensquote von 74,16 % (2021: 69,23 %) berechnen.

Finanzierungssaldo
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2022 weist im Rahmen der
(„vorläufiges Maastricht- Anlage 5b ein positives „vorläufiges Maastricht-Ergebnis“ – also einen
Ergebnis“)
Maastricht-Überschuss – im betraglichen Ausmaß von € 43.906.617,76

(Vorjahr 2021: € 9.045.010,65) aus.

Anhang

Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck

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