Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 10-Dezember-Fortsetzung.pdf
- S.7
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mit 500 Mitarbeitern über Nacht aus
Innsbruck verschwunden. Hätte man
diesem Betrieb damals € 40.000,-- geben
können, wäre er heute noch in Innsbruck.
Dass die Fa. Eybl überhaupt in Innsbruck
geblieben ist, ist nur den Anstrengungen
der Frau Bürgermeisterin und von Bgm.Stellv. Dr. Platzgummer zu verdanken.
(Bgm. Zach: € 40.000,-- hätten da nicht
gereicht!)
GR Mag. Fritz: Ich weise den Vorwurf
zurück, dass Richtlinien in diesem Fall
sinnlos wären und den Gemeinderat
einschränken und nur zu Mitnahmeeffekten führen würden.
Das stimmt, das gebe ich zu. Wir rechnen
durchschnittlich mit ca. € 1.000,-- an
Kommunalsteuer pro Mitarbeiter. Im
konkreten Fall sind das € 20.000,--, also
die Hälfte des Förderungsbetrages, der
wieder hereinkommt.
Die Frau Bürgermeisterin hat schon auf
die innovative Ausrichtung des Unternehmens hingewiesen. Diese ökologische
Dimension wird für die Grünen besonders
erfreulich sein. Es wird ein innovatives
Energiekonzept umgesetzt, und aus
stadtplanerischer Sicht ist das ganze auch
sehr gut eingefügt; damit waren auch
Mehrkosten verbunden, das ist bisher
noch nicht gesagt worden.
Die Produktion soll den Standort deshalb
stark absichern, weil es modern geworden
ist sehr große Fenster zu bauen. Die Fa.
Spechtenhauser hat auch die Fenster für
das neue Gebäude der Bank für Tirol und
Vorarlberg (BTV) angefertigt. Ich bin stolz
und froh, eine solche Firma in Innsbruck
zu haben, die aufgrund ihrer Fertigungsmöglichkeiten diesen Markt bedienen
kann. Es freut mich, dass diese Förderung
allgemeine Zustimmung findet.
GR Haller: Ich kann den Ausführungen
von GR Weber inhaltlich folgen, und GR
Mag. Verdross hat einen Großteil meiner
Rede vorweg genommen, was die
Refinanzierung angeht.
Jawohl, wir brauchen Betriebe in Innsbruck. Wenn ich mir aber im Gemeinderat
die Diskussionen anhöre, und wie
besonders von den Grünen mit Investoren
umgegangen wird, die in Innsbruck
investieren möchten, dann wundert es
mich, dass überhaupt noch jemand
Interesse hat.
Was von den Betrieben alles verlangt wird,
welche Auflagen sie erfüllen müssen, und
wie stark sie sich nach uns zu richten
haben, da findet sich Willkür! Ich erinnere
an die Fa. Eybl. Was wurde da nicht alles
diskutiert!
Eine Funktion solcher Richtlinien ist es,
gerade solche Effekte auszuschließen.
Aufgrund dieser Richtlinien werden jene
Investitionsvorhaben real, die ohne die
Richtlinien nicht passieren würden. Das ist
schon etwas anderes als zu warten, bis
jemand ohnehin Geld in die Hand nimmt
und ihn dann zu fördern. Wenn es dann
noch irgendwo € 10.000,-- abzuholen gibt,
ist das gut für die Portokasse, es ändert
aber nichts an der ohnehin schon getroffenen Entscheidung.
Wir möchten nicht alle ausschließen,
sondern zielgerichtet Sachen fördern, die
ohne Förderung nicht passieren würden.
Dafür braucht es gewisse Richtlinien,
damit es nicht nur zu Entscheidungen im
Einzelfall kommt, die irgendwann nicht
mehr nachvollziehbar sind. Das ist auch
wichtig, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wie GR Mag. Kogler
richtig gesagt hat. Förderungen müssen
EU-konform abgewickelt werden.
Es gibt die De-minimis-Richtlinie: Bis zum
31.12.2006 sind in drei Jahren € 100.000,- für Klein- und Mittelbetriebe vorgesehen,
und ab dem 1.1.2007 € 200,000,--. Bei
diesen Beträgen nimmt die Kommission
an, dass sie nicht geeignet sind den
Wettbewerb zu verfälschen. Sie stellen
also keine unerlaubte Beihilfe dar.
Allerdings gibt es eine weitere Voraussetzung, die den Richtlinien zu entnehmen
ist: Die Vergabe muss transparent
erfolgen. Das bedeutet, dass der Förderrungswerber von vornherein abschätzen
können muss, ob er die Förderung
bekommen kann oder nicht. Es sind
bestimmte Ziele angeführt, die förderungswürdig sind, und andere nicht.
Wenn solche Richtlinien existieren, kann
ich mich beruhigt zurücklehnen und auf sie
berufen. Gibt es aber keine Richtlinien, so
muss man jederzeit damit rechnen, dass
GR-Sitzung 15.12.2006 (Fortsetzung der am 14.12.2006 vertagten Sitzung)