Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.59
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Mit mir gab es keine Absprache und mit vielen anderen vermutlich auch
nicht. Bekannt war, dass diese Absicht der Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) besteht, dieses Grundstück zu kaufen.
Ich war der Meinung, dass man eine Fläche, auf der man sowieso die Verfügungsgewalt hat, nicht unbedingt kaufen muss. Das ist
meine Meinung. Auf der anderen Seite handelt es sich um keinen großen
Betrag, aber immerhin haben wir heute schon gesehen, dass wir für die
Rückzahlung eines Wohnbaudarlehens einen Betrag in der Höhe von
€ 380.000,-- bezahlen. Das ist auch etwas, das wir vorher nicht gewusst
haben und wo wir verlässlich zahlen müssen. Das ist auch sinnvoll, denn
wir haben uns diesbezüglich genau erkundigt. Das ist meine Sicht der Dinge.
Ich habe mich noch einmal genau informiert, was eigentlich
alles geplant ist. Sie alle oder viele von Ihnen wissen, dass die Ausbaupläne
der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) in den nächsten Jahren gewaltig sind. Es wird sich dort einiges tun. Ich glaube, dass das, was
wir in der Hand haben und wo wir nichts zahlen müssen, genauso tragbar
ist, denn dies kann natürlich jederzeit von einem Gemeinderat geändert
werden. Das ist ganz klar, aber die Widmung kann auch nicht geändert
werden, und daher müssen wir meiner Meinung das Grundstück nicht kaufen. Das ist meine Meinung und deswegen habe ich im Stadtsenat auch gegen den Antrag gestimmt, das heißt, dass ich dafür gewesen bin, das Vorkaufsrecht nicht wahrzunehmen.
(GR Mag. Fritz: Das war jetzt aber ein Debattenbeitrag und keine Berichterstattung.)
StR Dr. Gschnitzer: Ich glaube, dass die Geschichte nicht ganz
so einfach ist, wie sie auf den ersten Blick scheint. Die Stadtgemeinde
Innsbruck hat seinerzeit dieses Grundstück an die Familie Fröhlich verkauft, und sich als Gegenleistung unter anderem ein Vorkaufsrecht vorbehalten. Man hat damals auch schon allenfalls an eine Friedhofserweiterung
gedacht und wollte sich damit absichern, dass diese Grundfläche wieder für
die Stadt Innsbruck zur Verfügung steht.
Nun kommt hier in den Stadtsenat per Antrag die Aufhebung
des Vorkaufsrechtes oder auch keine Geltendmachung des Vorkaufsrech-
GR-Sitzung 2.12.2004