Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.61
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Es ist eine Sache ganz besonders, denn im zweiten Vertrag
war diese Aufzahlungsklausel, wenn die Grundfläche Bauland wird, nicht
mehr enthalten. Ich bin aber überzeugt, dass es keinen Grundeigentümer
gibt oder dieser ist wirklich unglaublich dumm, der auf solche Aufzahlungsmöglichkeiten verzichten würde. Ich glaube auch - diesbezüglich lasse ich mir in den Hals stechen -, dass es noch ein Sideletter gibt, das wir
nicht kennen. Dass die Sache zufällig mit einem Salzburger Notar abgewickelt wird, verwundert mich etwas, wenn eine Tiroler Firma etwas kauft,
aber das kann durchaus sein.
Jedenfalls wird es für die Familie Fröhlich nicht sehr angenehm sein, weil wenn die Stadt Innsbruck in dieses Geschäft einsteigt - ich
bin dafür, dass wir diesen Grund kaufen müssen - und ein späterer Gemeinderat sollte der Meinung sein, dass man das Grundstück in Bauland
umwidmen sollte, dann sollte die Stadt Innsbruck dieses Geschäft machen
und nicht jemand anderer. Der Dumme wird sein wahrscheinlich der Verkäufer sein, weil uns gegenüber allfällige Sideletter nicht gelten, so dass
wir keine Verpflichtung und keinen Anlass haben, an den Verkäufer eine
allfällige Aufzahlung zu leisten, auch wenn diese neben dem Vertrag abgemacht sein wird, wovon ich als fast überzeugt ausgehe. Warten wir ab,
denn das kann uns eigentlich gleichgültig sein.
Ich bin der Meinung, dass wir das Vorkaufsrecht geltend machen müssen, denn wir benötigen einerseits schon eine Friedhofserweiterung, denn man kann die Sache nicht so kurzfristig sehen. Es ist diese Fläche auch teilweise als Friedhofserweiterungsfläche im Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Ich muss dazu sagen muss, dass die Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) für ihr Vorhaben auch von unserem
Grundstück, das als Friedhofserweiterungsfläche gewidmet ist, einen Streifen benötigt. Das wissen wir von den Vorsprachen der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK). Das angesprochene Grundstück ist als
Grünland ausgewiesen. Wir haben in Wilten ein derartiges Defizit an Freiflächen, so dass ich dafür plädiere, in diesem Bereich die Freifläche zu erhalten und in den sauren Apfel zu beißen, und diese um den überhöhten
Preis zu kaufen. Das heißt, wir sollten vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.
GR-Sitzung 2.12.2004