Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.69
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über diskutiert wurde, beim Areal der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
bei der ehemaligen Steidle-Villa an die Grünfläche zu kommen. Das wäre
ein sehr interessantes Areal gewesen. Obwohl die Tiroler Wasserkraft AG
(TIWAG) ein Betrieb der öffentlichen Hand ist, waren wir im Prinzip
chancenlos. Wir kennen alle den Stadtteil Wilten, denn es gibt dort eine
gewachsene Bausubstanz. Dort hat man relativ wenige Möglichkeiten irgendwo irgendeine Grünfläche zu bekommen. Dieser Stadtteil ist zumindest in großen Teilen seines Kernes fertig entwickelt. Jene Grünflächen, die
wir dort noch haben, stellen sozusagen auch im Sinne von Angebot und
Nachfrage eine Situation dar, die, wenn man nach 20 Jahren Überlegungen,
wo man den dort noch an ein Grundstück kommt, das als Grünfläche zur
Verfügung steht, eine letzte Chance bieten. Auch von dieser Seite her ist
eine unterschiedliche Bewertung verschiedener Gebiete in Innsbruck vorzunehmen.
Im Stadtteil Wilten ist der Druck eindeutig am Größten. Ich
glaube, das sind zwei Gründe, die man bei künftigen Grundstücksgeschäften sehr wohl ins Treffen führen kann, die eine Präzedenzwirkung für andere Gebiete in der Stadt Innsbruck ausschließen können. Von der Seite her
habe ich relativ geringe Bedenken, dass wir dort eine negative Dynamik in
Gang setzen. Deswegen sage ich noch einmal, dass bei den Erfahrungen,
die wir bei der Sicherung der Grünflächen im Stadtteil Wilten als auch bei
der Widmungsgeschichte auf Flächen der Tiroler Landeskrankenanstalten
GesmbH (TILAK) haben und die wir mitbringen, es dringend angeraten ist,
dass wir dieses Grundstück ankaufen.
GR Ing. Krulis: Grundsätzlich bin ich nicht glücklich, wenn
eine so brisante Entscheidung per Nachtrag in den Gemeinderat kommt. Es
ist mir schon klar, dass eine Frist besteht. Es ist dies natürlich schon eine
sehr weit reichende Entscheidung auch hinsichtlich des Umganges mit dem
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) in Zukunft. Ich hätte diesbezüglich Bauchweh und muss das auch noch erläutern.
In Wirklichkeit haben alle in einer gewissen Weise Recht, nur
die Art der Entscheidung, wenn wir sie heute zu diesen noch nicht genannten und erst in der vertraulichen Sitzung zu referierenden Preis, treffen, ist
meiner Meinung nach fachlich nicht gerechtfertigt. Außer, wir begeben uns
GR-Sitzung 2.12.2004