Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 10-Dezember-TeilA.pdf
- S.74
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GR Schuster: Ein Vorkaufsrecht in einem Vertrag ist mit Begründungen eingebracht und eingeräumt worden. Wenn dieser Vertrag
schlagend wird - ich muss dazu sagen, dass ich mir auch den Preis für das
Grundstück angesehen habe - und wenn man vom Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) spricht, dann müssen wir in dieses Vorkaufsrecht
eintreten und dieses als Stadt Innsbruck wahrnehmen.
Noch etwas: Wenn man ein Vorkaufsrecht wahrnimmt und
vielleicht am Rande als Spekulant genannt wird, dann muss ich sagen, dass
man die Verantwortung für die Stadt Innsbruck zur Sicherung der Grundstücke ernst nimmt, egal was weiter damit passiert. Es ist das meiste zu diesem Thema schon dazu gesagt worden. Im Stadtteil Wilten ist derartig wenig Grünland vorhanden, dass ich einem nicht Wahrnehmen des Vorkaufsrechtes nicht zustimmen kann. Ich bin für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Wortmeldung meines
Klubobmannes hat mich doch veranlasst aus meiner Sicht die Dinge darzustellen, weil ich hier doch eine etwas andere Grundhaltung habe und vor
allem das Wort Spekulation im Zusammenhang mit der Stadtgemeinde
Innsbruck nicht gerne höre. Ich glaube, dass die Stadtgemeinde Innsbruck
immer, wenn sie die Möglichkeit hat, Grund zu einem angemessenen Preis
in interessanter Lage zu kaufen, grundsätzlich diesen kaufen sollte. Es zeigt
sich beispielsweise, wenn wir von Landwirten Grund haben wollen, dass
die Bauern nicht mehr verkaufen, sondern dass diese den Grund tauschen
wollen. Deshalb macht es Sinn, dass wir auch landwirtschaftliche Grundstücke erwerben.
Wir benötigen auch Grundstücke für Erholungseinrichtungen
und nicht nur für den Wohnbau oder für Gewerbe. Wenn wir in einem
GR-Sitzung 2.12.2004