Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.81

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- 74 -

überhaupt noch zustimmen kann, diesen in
den Stadtsenat zu geben. Ich tue es eigentlich jetzt nur wegen der Gastronomie. Der
Bogen wurde wirklich weit überspannt, vielleicht ist das aber auch Deine noch nicht allzulange Erfahrung im Gemeinderat der
Stadt Innsbruck - bei aller Wertschätzung.
Ich stelle den
Antrag auf Ende der Debatte.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag auf Ende der Debatte wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: GR Gleinser,
zur Klarstellung. Ich glaube, Du hast hier etwas falsch verstanden. Du bist nicht der
Einzige in diesem Gemeinderat, der auf diesen Punkt aufmerksam gemacht hat. Soweit
ich mich erinnern kann, sitzt unsere und
auch andere Fraktionen im Stadtsenat und
haben diesen Punkt angesprochen. Nämlich
nicht nur aus Sicht der Pandemie, wenn
man innerhalb einer Woche abbauen muss,
sondern stellt sich bei mir auch die Frage,
wie das bei einem Betriebsurlaub ist. Es
leuchtet mir ein, dass abgebaut wird, wenn
ein Betriebsurlaub einen Monat dauert.
Wenn jemand aber acht Tage in Betriebsurlaub geht, heißt das, dass er den Gastgarten abbauen müsste.
Wir haben von Anfang an gesagt, dass eine
Woche zu wenig ist. Die Frist müsste mindestens auf zwei Wochen erstreckt werden.
Ich glaube, dass es zu kurz gegriffen ist, nur
die Pandemie herauszupflücken. Wenn von
einer behördlichen Schließung aufgrund der
Pandemie geredet wird, ist das selbstredend. Was macht ein Gastronom, wenn ihm
die Belegschaft wegen Omikron ausfällt?
Da gibt es keine behördliche Schließung
und er müsste trotzdem abbauen.
Deshalb glaube ich, dass das zu kurz gedacht ist, und plädiere dafür,
den Antrag dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen.
Dort würde ich noch einmal einbringen, ob
man nicht vielleicht diese eine Woche auf
zwei Wochen verlängern könnte. Wir machen uns da mehr Arbeit als es nötig ist.
Bgm. Willi und Bgm.-Stellv. Ing. Mag. An-

GR-Sitzung 26.01.2022

zengruber, BSc, wenn wir etwas beschließen und Ihr sagt dann, wir machen das eh
nicht so, frage ich mich, wie wir bei anderen
Dingen tun. Beschließen wir da auch etwas
und tun dann nicht so?
Für mich hieß das ganz klar, dass Ihr Euch
nicht sicher seid, ob diese Bestimmung mit
einer Woche richtig ausgelegt ist. Im Stadtsenat wurde von uns schon angesprochen,
dass wir mit dieser Woche ein Problem haben. Wir haben mit mehreren Punkten ein
Problem und deshalb enthielten wir uns der
Stimme. Nicht alles, was in den Bestimmungen steht, ist schlecht.
Ich danke aber, dass der Antrag eingebracht wurde und dass wir jetzt noch einmal
über den Punkt im Stadtsenat diskutieren
können. Für mich gehört dieser gänzlich
neu gedacht.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Die Firma Piegger ist noch bis
17:15 Uhr bereit, uns an der Bar zu bedienen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
GR Gleinser, Sie haben sehr weit ausgeholt, was schon mehrfach erwähnt wurde.
Man muss aber unterscheiden, ob man am
Verhandlungstisch saß oder nicht, wie die
Gespräche abgelaufen sind, bzw. wie man
es gemeinschaftlich mit den Interpretationen
und Einwänden der GastronomInnen, der
WKO, mit der Verwaltungsebene und mit
der entsprechenden Behörde diskutiert hat.
Ich sehe es ein, dass man als Außenstehende/r etwas so oder so lesen kann. Ich
finde es gut, dass dieser Antrag in den
Stadtsenat kommt, da wir dort noch eine Interpretation des Punktes 3.3 ausführen können. Es ist richtig, dass es schnell gehen
musste, wenn aber Missverständnisse aufgekommen sind, werden wir diese auch im
Stadtsenat klären können. Ihr müsst verstehen, dass wir diese Dinge am Verhandlungstisch besprochen und mit der Verwaltung diskutiert haben. Es konnten viele
Dinge für die Gastronomie hineinverhandelt
werden, was positiv ist.
Wenn wir den Punkt 3.3 im Stadtsenat diskutieren, werden wir klar definieren, was
Gastgartenmobiliar ist und was nicht. Diese
Entscheidung ist wichtig und wesentlich. Ihr