Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf
- S.25
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- 1534 -
Gründung der INN-Bus GesmbH, nur
damit die Räder billig rollen.
Die angegebenen Gründe für eine
Kapitalerhöhung wie die URG-Eigenmittelquote von nur 8,5 % bzw. die fiktive
Schuldungstilgungsdauer von 72,3 Jahren
waren den Verantwortlichen schon lange
bekannt und sind nicht wirklich etwas
Neues, außer wir müssten annehmen, die
Damen und Herren wüssten nicht was sie
tun.
Eine Kapitalaufstockung der INN-Bus
GesmbH mit Mitteln der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) bzw. zu deren Nachteil,
lehnen wir entschieden ab. Dies gilt auch
für einen Kapitaleinzug über den Weg
einer so genannten Veräußerung von
Bussen aus dem Vermögen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) an die INN-Bus GesmbH.
Die Eigenmittelausstattung der INN-Bus
GesmbH hat ausschließlich über den
Eigentümer Stadt Innsbruck und Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und
nicht zu Lasten der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
zu erfolgen.
Diese unübliche Kapitalerhöhung ist in
diesem Umfang nicht notwendig und nährt
den Verdacht, dass die INN-Bus GesmbH
für allfällige Käufer ausgeschmückt
werden soll, damit sich die Stadt Innsbruck
auf diesem Wege dem Busbetrieb
entledigen kann, um weiter auf Kosten der
Qualität und der Kunden bzw. der
Beschäftigten zu sparen.
GR Mag. Fritz: Der angesprochene
Bilanzverlust ist in Wahrheit ein fiktiver
Verlust. Er entsteht dadurch, dass eine
Reihe von Forderungen an verbundene
Konzernunternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Konzernunternehmen enthalten sind. Würden diese
saldiert, gäbe es in der Bilanz kein
Problem.
Es ist nur bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) im gesamten Konzern
so - das war für jeden im Akt nachzulesen -, dass diese Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Konzerns bei
jeder Firma in voller Länge enthalten sind
und nicht nur saldiert in der Rechnung
GR-Sitzung 15.12.2005
aufscheinen. Es wird von PricewaterhouseCoopers Tirol WirtschaftsprüfungsgesmbH und der Kontrollabteilung
bestätigt, dass man die Bilanz auch so
darstellen hätte können, sodass eine
Kapitalerhöhung im Sinne des Österreichischen Insolvenzrechtes bzw. des Unternehmensänderungsgesetzes, das auch in
diesem Akt zitiert wird, nicht zwingend
notwendig gewesen wäre.
Diese Firma steht also nicht so schlecht
da, dass man sie mit Kapital ausstatten
muss, damit sie nicht vor die Hunde geht,
sondern es wird etwas gemacht, was ganz
vernünftig ist. Damit diese Firma auch das
Verkehrsunternehmen ist, das sie nach
den Beschlüssen des Gemeinderates
werden soll, wird es in Zukunft notwendig
sein, dass sie nicht nur über geleaste
Betriebsmittel verfügt, sondern dass sich
die wesentlichen Betriebsmittel auch in
ihrem Eigentum befinden und sie entsprechend über das Kapital verfügt, um so
auch auftreten zu können.
Wo der Qualitätsverlust beim Öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) in Innsbruck
in den letzten Jahren gewesen sein soll,
frage ich mich schon, aber es wird immer
etwas zu kritisieren geben. Es ist nicht
immer alles rosig und paradiesisch, aber
dass es beim Innsbrucker Nahverkehr
einen Qualitätsverlust hinsichtlich des
Angebots an die Kundinnen bzw. Kunden
sowie im Umgang mit den Kundinnen bzw.
Kunden gegeben habe, halte ich für ein
starkes Stück, denn ich habe einen
solchen nicht festgestellt.
Es wird dem Gemeinderat, der diese
Unternehmensumstrukturierung seit dem
Jahr 1999 beschlossen hat, sozusagen
vorgeworfen, Fehlinformationen aufgesessen zu sein. Deshalb möchte ich nur daran
erinnern, dass das Urteil altmarkt trans,
von dem die Rede war, die Richtigkeit
dieser Entscheidung auf eine Trennung
von Bestellerorganisation, nämlich in
Richtung städtischen Verkehrskoordinator
und Verkehrsunternehmen zu gehen, sehr
wohl bestätigt hat.
Der jetzt vorgelegte neue Verordnungsvorschlag der Kommission für den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
vom 21.7.2005, der jetzt unter österreichischer Präsidentschaft im nächsten