Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 10-Dezember.pdf
- S.31
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 1540 -
GR Mag. Fritz: Ich muss der Frau
Bürgermeisterin in einem Punkt widersprechen, den ich halte den Zusammenhang zwischen den Punkten e) und f) nicht
für so innig. Der Punkt e) ist die Abwicklung einer alten Organisationsform, die mit
den damaligen privaten Partnern, den
Zeller Bergbahnen Zillertal GesmbH & Co
KG, zu tun hatte.
Diese Geschichte rückgängig zu machen
ist vernünftig und unabhängig davon, ob
man unter Punkt f) der Hereinnahme und
dem Syndikatsvertrag mit dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
(TVB) in die Gesellschaft, zustimmt oder
nicht.
Wir werden dem Punkt e) zustimmen, da
dies die vernünftige Beseitigung von etwas
ist, was damals vernünftig war, heute aber
nicht mehr benötigt wird und daher eine
Altlast ist. Beim Punkt f) sehen wir den
Zusammenhang nicht so eng und werden
daher diesem Punkt nicht zustimmen. Wir
sehen keinen Grund, warum man den
Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer (TVB) als Gesellschafter in
die Gesellschaft hineinnehmen sollte.
Das sind zwei verschiedene Geschäfte
und hängen nicht zusammen. Bei dem
einen Geschäft stimmen wir gerne zu,
aber bei dem anderen haben wir Bedenken.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Es gibt natürlich
noch eine Differenzierung. GR Mag. Fritz
hat gesagt, dass es um die Auflösung der
alten gesellschaftlichen Situation geht,
was völlig in Ordnung ist. Der Beschlussantrag ist in drei Punkte aufgeteilt.
Wir werden dem Punkt 1. zustimmen. In
weiterer Folge geht es aber auch darum,
dass diesen Abschichtungsbetrag in der
Höhe von € 1,7 Mio dann nicht die
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) erhält,
sondern dass diese Anteile von der Stadt
Innsbruck zu einem minimalen Betrag
erwirbt, welcher dann der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB)
zugeführt wird.
Wir wissen alle, dass die Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) auch
der Vertragspartner von der STRABAG
AG hinsichtlich der Errichtung der
GR-Sitzung 15.12.2005
Nordkettenbahn und "HungerburgbahnNeu" ist.
Wir wissen aber alle noch nicht, wie sich
die Abtarifierung, was zum Beispiel vor
8.00 Uhr in der Früh und nach 18.00 Uhr
am Abend zu bezahlen ist, dann in der
Folge auswirken wird. Das wird dann
vermutlich die Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) in Auftrag geben.
Wir sind jedenfalls der Meinung, dass man
den Betrag in der Höhe von € 1,7 Mio für
die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB) zur Umsetzung des Straßenbahn- und Regionalbahnkonzeptes gut brauchen könnte.
Wir bitten daher um eine getrennte
Abstimmung, da wir die Punkte 2. und 3.
nicht mittragen.
StR Dr. Patek: Es entspricht der Linie der
SPÖ, alles abzulehnen, was die "Hungerburgbahn-Neu" betrifft. Eine solche Linie
halte ich durchaus für in sich schlüssig.
Nur bei einem Punkt ist es mir nicht klar.
Die Bergbahnen haben immer zum
Geschäftsfeld der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
gehört. Speziell die Hungerburgbahn, egal
ob alt oder neu - also eine innerstädtische
Verbindung - ist sehr wohl ein Bereich, wo
man sich auf den Standpunkt stellen kann,
dass sich die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) von
diesem Geschäftsfeld nicht zur Gänze
trennen soll und auf diese Art und Weise
auch jeden Kontakt mit diesem Verkehrsmittel ad acta legt.
Die Ablehnung der neuen Trasse ist
nachvollziehbar, aber es ändert nichts
daran, dass diese neue Trasse …
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf
daran erinnern, dass wir nicht bei der
Trassen-Diskussion sind und möchte
bitten, zur Sache zu sprechen. Dieser
Tagesordnungspunkt hat mit der Trasse
auch nicht im entferntesten Ansatz etwas
zu tun.)
Aber die Begründung des Stimmverhaltens der SPÖ hat sich auf die Trasse
bezogen und hat sehr wohl mit diesen
zwei Punkten zu tun. Man kann die Frage,
ob sich die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als