Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.82

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glaubt nämlich, dass bei den Gastgärten, in
denen Podeste aufgebaut sind, diese auch
wegkommen sollen. Das geht natürlich nicht
und sagt einem der Hausverstand. Genau
diese Klarheit werden wir im Stadtsenat damit schaffen. Deshalb werden wir auch zustimmen, den Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich schließe
mich den Worten der beiden BürgermeisterStellvertreter gerne an. Auch wir bitten darum, diesen Antrag dem Stadtsenat zuzuweisen. Inhaltlich sind wir bei den großen
Gastgartenrichtlinien einen Schritt weiter.
Wenn ein Punkt noch überarbeitet werden
muss, sind alle dazu bereit. Das ist die
Grundlage für die folgenden Gastgärtenverträge. Ich glaube, dass es die inhaltliche Zustimmung von allen gibt. Wie das aber in
der Umsetzung gemacht werden soll, da
werden wir dem Vorschlag des Bürgermeisters folgen.
GR Mag. Fritz: Ich kann mich weitestgehend den VorrednerInnen anschließen. Die
Diskussion hat gezeigt, dass noch die ein
oder andere Rechtsfrage im Detail zu klären
ist. Die eingangs von Bgm. Willi erwähnte
Rechtsfrage ist vom Schwierigkeitsgrad her
die geringste. Zivilrechtliche Verträge können immer im Einvernehmen der Vertragsparteien geändert werden. Wenn die Stadt
Innsbruck das Angebot macht, dass sie den
Punkt 3.3 aus dem Vertrag streicht, glaube
ich kaum, dass es eine/n WirtIn geben wird,
die/der darauf besteht, dass er drinnen
bleibt. Da sehe ich am wenigsten Regelungsbedarf.
Es wurden aber Beispiele genannt, über die
man sich noch einmal im Detail unterhalten
muss. Von GR Gleinser sind wesentliche Inhalte in diesem Gemeinderat von allen Seiten positiv aufgenommen worden. Hüten wir
uns vor überschießenden Regelungen und
überlegen wir uns noch einmal, wie lange
und dauerhaft muss eine Schließung eines
Gastgartens sein, dass sie die Pflicht zur
Entfernung des gesamten Mobiliars automatisch auslöst. Diese Frage muss noch
einmal diskutiert werden.
Die andere Sache ist die Frage der Ausnahmen. Die rigorose Regelung, dass bei einem Lockdown alles zu entfernen ist, die
dann nicht strikt exekutiert wird nach dem
Motto "Es wird nicht so heiß gegessen wie
GR-Sitzung 26.01.2022

gekocht", da gebe ich GR Gleinser Recht,
lädt die Verantwortung bei den einzelnen
städtischen MitarbeiterInnen ab. Es wird in
Richtlinien und Vertragsbestimmungen Interpretationshilfen bzw. genauere Klauseln
geben müssen, unter welchen Umständen
von der sofortigen Exekutierung oder von
der Auslösung der fristlosen Kündigung des
Gastgartenvertrages abgesehen werden
kann.
Da braucht es noch ein paar zusätzliche
Regelungen und nicht unerschöpfliches Ermessen der Dienststelle, die das umzusetzen hat. Da bin ich auch bei den KollegInnen der NEOS. Es gibt noch Fragen, die zu
erörtern sind, und deshalb muss der Antrag
in den Stadtsenat und kann nicht einfach
jetzt über das Knie gebrochen beschlossen
werden.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Gleinser und Mitunterzeichnerin eingebrachte dringende Antrag
(Seite 66) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
40.2

MagIbk/41563/GfGR-AT/5/2022
Kapazitätsanpassungen Kreisverkehr Technikerstraße/Kranebitter
Allee und Prüfung Radschnellweg
Völs-Innsbruck (FI, FPÖ, ÖVP,
TSB, SPÖ, FRITZ, GERECHT und
GR Schmidt)

Beschluss (einstimmig):
Dem von StRin Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen eingebrachten dringenden Antrag (Seite 66) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich würde bitten,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
In der Behandlung sollten wir aber nicht abwarten, bis es eine Sitzung des Stadtsenates gibt, sondern vorher ein Arbeitsgespräch
abhalten. Wir würden Euch gerne die Erkenntnisse aus den Überlegungen anhand
dieser konkreten Pläne zeigen. Es gab das
Informationsgespräch und wir denken, dass
man mit aller Kraft probieren muss, einen