Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.56

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len. Diesem Beschluss zufolge wird die Sache jetzt behandelt, damit sie
dann in gewisser Weise als abgeschlossen betrachtet werden kann.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich darf rekapitulieren, dass dieser
Beschluss letztes Jahr in der Sitzung des Gemeinderates am 18.7.2002 gefasst wurde, wo wir auch gemeinsam um den Inhalt dieses Beschlusses gefochten haben. Der Beschluss des Gemeinderates hat zwei Teile beinhaltet.
Das eine war neue Wohnungsvergaberichtlinien und ein Punktesystem auszuarbeiten, die den modernen Anforderungen an eine Wohnungsvergabe in
einer Stadt wie Innsbruck auch Rechnung tragen.
Der zweite Teil des Beschlusses hat gelautet, Maßnahmen vorzusehen, dass Mieterinnen und Mieter, die bereits in Wohnanlagen wohnen, einen gewissen Schutz genießen. Dieser Antrag ist meines Wissens im
Gemeinderat am 18.7.2002 einstimmig beschlossen worden. Der Gemeinderat hat weiters beschlossen, dass die Richtlinien und das Punktesystem
vorzulegen sind. Die Beschlusskompetenz für die neuen Wohnungsvergaberichtlinien liegt beim Stadtsenat, sodass, so wurde mir von Dr. Platzgummer heute gesagt, keine Beschlussfassung mehr im Gemeinderat zu
treffen ist, sondern heute eine Berichterstattung darüber zu erfolgen hat,
was vom Stadtsenat auch tatsächlich im Dezember 2002 beschlossen wurde.
Ich darf sagen, dass es sich bei den neuen Wohnungsvergaberichtlinien bzw. beim neuen Punktesystem im Wesentlichen um drei große
Punkte gehandelt hat. Der Punkt eins war das, was die alten Vergaberichtlinien bereits vorgesehen haben, und zwar, dass sozial stark benachteiligte
Menschen weiterhin auch im Zuge der Wohnungsvergabe besonders zu unterstützen und zu fördern sind. Dieser Aspekt wurde beibehalten und auch
weiter ausgebaut. Dieser Bereich ist mit den neuen Wohnungsvergaberichtlinien gesichert worden.
Der zweite große Bereich war der, dass mehr Menschen und
zwar - ich werde das noch ein bisschen im Detail ausführen - eine Zugangsmöglichkeit zu einer städtischen Wohnung haben sollten.
Der dritte Bereich war, wie bereits angesprochen, der Schutz
der Mieterinnen und Mieter in den städtischen oder in den gemeinnützigen
Wohnungen.

GR-Sitzung 27.2.2003