Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 10-Juli.pdf
- S.9
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Baubeschluss nachzudenken, das
bedauern wir. Dieser geschäftsordnungswidrige Vorgang ist der Grund, warum wir
beim Tagesordnungspunkt 2. "Anträge des
Stadtsenates" nicht teilnehmen.
9.
Die Mitglieder der Fraktion der "Innsbrucker Grünen" verlassen den Plenarsaal.
Beschluss (einstimmig):
7.
Stadtgemeinde Innsbruck,
Abtretung der gesamten Geschäftsanteile der Leitstelle Tirol
GesmbH an das Land Tirol und
Vereinbarung
Antrag des Stadtsenates vom 27.1.2010:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck tritt ihre
gesamten Geschäftsanteile der Leitstelle Tirol GesmbH in der Höhe von
€ 10.000,-- oder 27,28 % dem Land
Tirol mit 1.1.2010 zum Nominalpreis
in der Höhe von € 10.000,-- ab.
2.
Sämtliche Kosten der Vertragserrichtung, Beurkundung etc. gehen zu
Lasten des Landes Tirol.
3.
Allfällige Aufwendungen, die sich für
den Zeitraum der städtischen Beteiligung an der Leitstelle Tirol GesmbH
ergeben, werden von beiden Gesellschaftern im Rahmen der Vereinbarung über die Aufteilung der laufenden Kosten abgedeckt. Für die Stadtgemeinde Innsbruck bedeutet dies
einen Anteil von 26 %.
4.
Die Frau Bürgermeisterin wird
ermächtigt, alle mit der Veräußerung
der Gesellschaftsanteile verbundenen
Rechtsgeschäfte und die entsprechenden Urkunden rechtsverbindlich
zu unterfertigen.
5.
Die Erlöse aller Brandmeldeanlagen
aus dem Bereich der Stadtgemeinde
Innsbruck gehen zukünftig an die
Leitstelle Tirol GmbH.
6.
Die laut Gutachten des TÜV München
notwendige Aufrüstung und Optimierung am Bestandsgebäude mit Kosten in der Höhe von zirka € 300.000,-wird von der Stadtgemeinde Innsbruck mit 30 % (zirka € 90.000,--) getragen.
7.
Die Büroräumlichkeiten im Eingangsbereich Hunoldstraße 17 (derzeitige
Nutzung durch die Berufsfeuerwehr
Innsbruck für vorbeugenden Brandschutz) werden zukünftig im Rahmen
eines Bestandsvertrages von der
Leitstelle Tirol GesmbH genutzt. Der
I Präs. 167e/2010
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Friedhofsordnung für die
städtischen und nichtstädtischen Friedhöfe geändert wird
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2010:
Beiliegender Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Friedhofsordnung
für die städtischen und nichtstädtischen
Friedhöfe geändert wird, wird genehmigt.
8.
IV 7714/2010
Darbo Annemarie, Generalsanierung des Objektes Siebererstraße 6, Förderungsansuchen nach
dem Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 7.7.2010:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG)
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Siebererstraße 6, Annemarie Darbo, für die Generalsanierung einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 44.290,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 15.7.2010
IV 15954/2009