Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 10-Juli.pdf

- S.20

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- 493 -

Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F33, KG Hötting, Höttinger Au nördlich Landesstraße
Höttinger Au Nr. 72 bis Nr. 86, östlich der
Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)
und Speckweg, südlich der Sonnenstraße
(als teilweise Änderung des Teilflächenwidmungsplanes Nr. HA - F10, Zeichn.
Nr. 3498), gemäß § 36 Abs. 2 sowie § 107
Abs. 3 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
28.

III 9484/2010
Entwurf des Allgemeinen und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B16, Höttinger Au, Bereich nördlich der Straße am
Hangfuß zwischen Höttinger Au
Nr. 72 a und Nr. 84 a und südlich
zwischen Höttinger Au Nr. 76
und Nr. 82 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 100/r,
Zeichn. Nr. 3499), gemäß § 56
Abs. 3 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B16, Höttinger Au, Bereich
nördlich der Straße am Hangfuß zwischen
Höttinger Au Nr. 72 a und Nr. 84 a und
südlich zwischen Höttinger Au Nr. 76 und
Nr. 82 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100/r, Zeichn. Nr. 3499), gemäß
§ 56 Abs. 3 TROG 2006, wird beschlossen.
GR-Sitzung 15.7.2010

29.

III 3676/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B1/5, Hötting,
Bereich zwischen Höhenstraße,
Probstenhofweg, Gp. 285/3 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B1 (2. Entwurf), Zeichn.
Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen, die dem Akt im Original beiliegen.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen die Bebauung auf
dem nördlichen Bereich des Priesterseminars aufgrund der Höhe und Massivität. Es
wurden Reduktionen der Höhe, insbesondere des östlichen Baukörpers gefordert.
Die Stellungnahmen wurden dem Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss nach Besichtigung
eingehend beraten, wobei die Planung für
vertretbar gehalten wurde.
Der geforderte Projektsicherungsvertrag
für das Bauvorhaben einschließlich des
Konzeptes zur Gestaltung der Freiflächen
und des Imissionsschutzes sowie die
vertraglichen Vereinbarungen bezüglich
der erforderlichen Servitute sind abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Ing. Krulis und GR Buchacher;
2 Stimmen),
den Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HÖ - B1/5, Hötting, Bereich zwischen
Höhenstraße, Probstenhofweg, Gp. 285/3
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ - B1 (2. Entwurf), Zeichn.
Nr. 3669), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich darf zu
diesem Tagesordnungspunkt Stimmenthaltung wegen Befangenheit anmelden.