Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 10-Juli.pdf

- S.22

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32.

III 5046/2010
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. OD - B4, Olympisches
Dorf, Bereich zwischen Haller
Straße, Schützenstraße und Rumer Gemeindegrenze, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Davon beziehen sich drei Stellungnahmen
inhaltlich auf den Ergänzenden Bebauungsplan Nr. OD - B4/1. Alle Stellungnahmen liegen dem jeweiligen Akt im
Original bzw. in Kopie bei.
In einer Stellungnahme wurde die
Mindestbaumassendichte zwar beeinsprucht, jedoch mit einer Maximaldichte
verwechselt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:
Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. OD - B4, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, wird beschlossen.

zogen und zum Teil allgemein, beeinsprucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände und Stellungnahmen nur in einem Bereich (Pontlatzerstraße 49) Berücksichtigung finden
sollten.
Deshalb wird vorgeschlagen, den gegenständlichen Entwurf, verkleinert um das
Geviert Bettelwurfstraße, Col-di-LanaStraße, Pontlatzerstraße und Pasubiostraße, zu beschließen. Für dieses
Geviert wird ein neuer Planentwurf erstellt,
welcher parallel zur gegenständlichen
Beschlussfassung als Entwurf des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. OD B4/2 vorgelegt wird.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
6.7.2010:

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. OD - B4/1, Olympisches Dorf, Bereich
zwischen Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze, gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird verkleinert um
das Geviert Bettelwurfstraße, Col-di-LanaStraße, Pontlatzerstraße und Pasubiostraße, wird beschlossen.

33.

34.

III 5048/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. OD - B4/1, Olympisches Dorf, Bereich zwischen
Haller Straße, Schützenstraße
und Rumer Gemeindegrenze,
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Neben einer Stellungnahme zu den
Straßenfluchtlinien wurden auch Bebauungsregeln, insbesondere Dichten,
Baufluchtlinien, zum Teil grundstücksbeGR-Sitzung 15.7.2010

III 2408/2010
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HÖ - B7, Hötting, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Speckweg, Sonnenstraße, Rosengartenstraße,
Botanikerstraße, Oppolzerstraße, Frau-Hitt-Straße, südlich
Schneeburggasse, Brandjochstraße, Sternwartestraße und
Klausener Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind 28 Stellungnahmen zum
Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HÖ - B7/1 eingegangen.