Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 10-Juli.pdf
- S.29
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- 502 -
Lärm erregenden Haus- und Gartenarbeiten unabhängig davon gilt, von
wem diese Arbeiten durchgeführt
werden, da die Gewerbeordnung
zwar Betriebsanlagen und die von
diesen ausgehenden (Lärm)Emissionen regelt, nicht jedoch "ambulante" Gewerbetätigkeiten von GärtnerInnen oder Hausmeisterdiensten außerhalb ihrer Betriebsanlage auf
Grundstücken Dritter, bei deren ("überall" erlaubter) Ausführung alle gesetzlichen Vorschriften und nicht nur
die speziellen gewerberechtlichen
Vorschriften und betriebsanlagenrechtlichen Auflagen zu beachten
sind?
2.
Werden Sie dementsprechend
Anweisung geben, dass die städtische mobile Überwachungsgruppe
(MÜG) nicht nur die Einhaltung der
Lärmschutzverordnung bei privaten
Haus- und Gartenarbeiten, sondern
auch bei jenen von gewerblichen
Hausmeistern- und Gartendiensten
überprüft?
3.
Werden Sie dafür sorgen, dass die
korrekte rechtliche Interpretation der
Verordnung zur Lärmbekämpfung im
Bereich der Landeshauptstadt Innsbruck allen städtischen Dienststellen
bzw. städtischen Beteiligungsunternehmen (zum Beispiel Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG {IIG},
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH {NHT}) zur Kenntnis
gebracht wird?
4.
5.
Werden Sie dafür sorgen, dass dabei
explizit darauf hingewiesen wird, dass
es sich auch bei den unsäglichen
Laubbläsern um Gartengeräte handelt, die mit Verbrennungsmotor betrieben werden, und die daher der
städtischen Lärmschutzverordnung
unterliegen?
Gemäß § 2 der Verordnung zur
Lärmbekämpfung im Bereiche der
Landeshauptstadt Innsbruck ist der
Betrieb von Schnee-Erzeugungsgeräten in der Zeit von 22.00 Uhr bis
6.00 Uhr verboten. Wird die Einhaltung dieser Bestimmung bei Schnee-
GR-Sitzung 15.7.2010
erzeugungsgeräten im Stadtgebiet zum Beispiel am Patscherkofel überprüft, bzw. von wem?
6.
Kam es dabei in den letzten Jahren
zu Überschreitungen bzw. wie vielen?
Mag. Fritz, Hof, Dr.in Krammer-Stark und
Mag.a Schwarzl, alle e. h.
38.6
I-OEF 139/2010
Verwaltungsstrafen nach dem
Jugendschutzgesetz (JSG), Beratungsgespräche, Abmahnungen, Verstöße (SPÖ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der SPÖ:
1.
Wie viele Verwaltungsstrafen nach
dem Jugendschutzgesetz (JSG) (differenziert nach den Strafadressaten:
Jugendlichen, Eltern bzw. Aufsichtspersonen, sowie Gewerbetreibende
und Veranstalter) hat es in den Jahren 2009 und bis zum 1.7.2010 gegeben?
2.
Wie viele Beratungsgespräche
wurden im Jahr 2009 und bis zum
1.7.2010 durchgeführt?
3.
Wo wurden die Beratungsgespräche
geführt?
4.
Wie viele Jugendliche wurden 2009
und bis zum 1.7 2010 von dem städtischen Überwachungsorgan abgemahnt? (differenziert nach Delikten)
5.
Wie viele Gewerbetreibende wurden
von dem städtischen Überwachungsorgan abgemahnt?
6.
Wie viele Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz (JSG) wurden
durch das städtische Überwachungsorgan abgestraft?
7.
Wie viele Verstöße gegen das
Jugendschutzgesetz (JSG) wurden
durch die Exekutive abgestraft?
Eberl, Buchacher, Grünbacher, Marinell,
Pipal, Dr.in Pokorny-Reitter, StR Dipl.-HTLIng. Peer und Praxmarer, alle e. h.