Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.69

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- 271 -

Der beiliegende Entwurf einer Verordnung über die Leiterzulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck wird gemäß beiliegendem Bericht der Mag.-Abt. I, Personalwesen, vom 21.2.2003 beschlossen.
Die Verordnung tritt mit dem der Beschlussfassung folgenden Monatsersten, sohin am 1.3.2003, in Kraft.
Es handelt sich hier um ein ganz großes Werk, das schon lange begonnen
und diskutiert wurde. Ich gehe nicht umhin, der Personalvertretung herzlich
für ihre Mitarbeit zu danken. Die Mag.-Abt. I, Personalwesen, hat hier ein
Regelwerk entwickelt, das den Neueintretenden - das ist ganz wichtig, dies
gilt nur für jene Bediensteten, die neu in den Dienst der Stadt Innsbruck
eintreten - eine Änderung der Zulagenregelung ermöglicht, die die jüngeren
höheren Beamten und Mitarbeiter finanziell besser stellt, weil diese Zulage
anders gestaltet wurde.
Sie wissen, dass durch die Einführung eines Fixbetrages und
einer Zielvereinbarung diesem Unwesen, dass man automatisch die Zulage
prozentuell steigert, Einhalt geboten wird. Die Fragen, die diesbezüglich
noch speziell von der Sozialdemokratischen Partei aufgetaucht sind, wurden ausreichend erklärt. Die Frage eins lautete, warum die Leiterzulagenverordnung noch nicht bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) und bei der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) angewendet wird? Frage zwei betraf die unterschiedliche
Regelung der Ruhegenussfähigkeit. Die Frage drei lautete, ob bei den Bediensteten dieses eine Monat - die Möglichkeit der Option ist auch bei solchen gegeben, die durchaus in der alten Regelung bleiben könnten - nicht
zu kurz ist. Diese Fragen wurden von Dr. Köfler hinlänglich beantwortet.
Es liegt Ihnen allen die ergänzende Stellungnahme gemäß beiliegendem
Bericht der Mag.-Abt. I, Personalwesen, vom 26.2.2003 vor.
Heute soll diese Vereinbarung und dieser neu eingeführte Fixbetrag von Ihnen beschlossen werden. Das geht in Richtung Leistungsprinzip und in Richtung von mehr Subsidiarität und Gestaltungsmöglichkeit in
den einzelnen Abteilungen. Diese Leistungsvereinbarungen setzen voraus,
dass die Führung des gesamten Unternehmens in den einzelnen Abteilungen darauf achtet, dort gemeinsam Kriterien zu entwickeln und Ziele zu
formulieren. Nach einem Jahr wird sozusagen evaluiert und geprüft, wie
weit es gelungen ist, diese Ziele zu verwirklichen. Diese Maßnahme hat
GR-Sitzung 27.2.2003