Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf
- S.19
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Wertsicherung
Dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass eine Klausel für die Wertsicherung dieses Betrages in dem von der IIG & Co KG errichteten Mietvertrag jedoch nicht enthalten ist.
6 Almpacht- und Jagdpachtverträge
6.1 Arzler Alm
Übernahme
Pachtvertrag
Die Stadt Innsbruck hat die Arzler Alm mit Almpachtvertrag vom
06.06.2001 samt Vertragsverlängerungen, zuletzt mit 14.11.2011 an
die bisherige Bestandnehmerin bis 31.12.2020 verpachtet. Der Sohn
der Pächterin hat am 26.02.2013 um Abänderung des bestehenden
Pachtvertrages gebeten und mit Almpachtvertrag vom 27.11.2013
die Alm- und Gastwirtschaft der Arzler Alm übernommen.
Pachtzins
Der ursprünglich vereinbarte Pachtzins von € 11.000,00 hat sich für
das Abrechnungsjahr 2014 (ab 01.06.) aufgrund einer von der IISG
vorgenommenen Valorisierung um € 260,70 auf netto € 11.260,70 erhöht.
Die von der Kontrollabteilung unter Einbeziehung der im Pachtvertrag
vereinbarten Indexbestimmung durchgeführte Nachberechnung hat
eine geringfügig abweichende Differenz von netto rd. € 7,60 ergeben.
Verwaltungskostenbeitrag
Der Bestandnehmer hat neben dem Pachtzins auch einen halbjährlichen Verwaltungskostenbeitrag von € 5,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Dieser Kostenteil zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes der IISG entspricht nicht dem vom StS in seiner Sitzung vom 24.02.2010 hierfür beschlossenen Tarif.
Ergänzend dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass entgegen den
vertraglichen Bestimmungen weder für das Wirtschaftsjahr 2013 noch
2014 ein Verwaltungskostenbeitrag vorgeschrieben worden ist.
Verwaltungsaufwandspauschale
Für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Abwicklung
dieses Rechtsgeschäftes hatte der Pächter einen vertraglich festgelegten einmaligen Pauschalbetrag in der Höhe von € 300,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Nach Durchsicht des von der IISG in
dieser Angelegenheit zur Verfügung gestellten Kontoauszuges bemängelte die Kontrollabteilung die fehlende diesbezügliche Vorschreibung.
Vertragsgebühr
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass der in Rede stehende Almpachtvertrag mit keiner gesetzlichen Anmerkung hinsichtlich
der Vergebührung des Kontraktes versehen war. Die Vertragsgebühr
wurde am 10.12.2013 mit einem Betrag von € 1.056,00 vorgeschrieben
und vom Bestandnehmer fristgemäß am 08.01.2014 bezahlt.
Kaution
Nach den Bestimmungen des Almpachtvertrages hatte der Pächter
eine Kaution in Form eines nicht gesperrten Sparbuches mit einer Einlage in der Höhe einer Jahresbruttopacht oder eine Bankgarantie in
eben dieser Höhe zu erlegen.
Als Nachweis für die Hinterlegung dieser Kaution wurde der Kontrollabteilung eine Kopie der Bankgarantie in Höhe von € 13.200,00 vorgelegt, die von einem regionalen Kreditinstitut am 21.11.2013 ausgestellt
worden ist. Die Kontrollabteilung hat hierzu angemerkt, dass sich die
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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