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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_05_11_2015.pdf

- S.33

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Im Zuge der Prüfung untersuchte die Kontrollabteilung generell die
Haushaltsjahre 2014 und 2013, wobei zu Vergleichszwecken teilweise
auch auf Daten aus vorhergehenden Jahren oder auf jene des laufenden Haushaltsjahrs Bezug genommen wurde.
Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Aufbauorganisation

Leistungsumfang des
Amtes für Grünanlagen

Gemäß § 38 Abs. 2 des Innsbrucker Stadtrechts und der Geschäftseinteilung des Stadtmagistrats Innsbruck ist das Amt für Grünanlagen eines von 9 Ämtern, die der MA III – Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung zugeordnet sind. Der Leistungsumfang beinhaltet


















die Planung, Ausschreibung, Bauleitung, Errichtung und Instandhaltung der städtischen Park- und Grünanlagen, von begrünten Verkehrsflächen, von Kinderspielplätzen und von Sport- und Freizeiteinrichtungen im öffentlichen Interesse,
die Straßenverwaltung und den Winterdienst auf öffentlichen
Promenaden und in öffentlichen Parkanlagen,
die laufende Überwachung, Reinigung und Instandhaltung von
Bach- und Flussläufen, soweit nicht das Amt Straßenbetrieb oder
das Amt für Land- und Forstwirtschaft zuständig ist,
die Parkaufsicht (in Form einer baulichen Kontrolle; die Überwachung der Park- und Spielplatzordnung erfolgt durch die Mobile
Überwachungsgruppe des Amtes für Allgemeine Sicherheit und
Veranstaltungen der MA II),
die Führung der Stadtgärtnerei,
die Führung der städtischen Grünkompostieranlage,
die Führung eines Baumkatasters,
die Durchführung von Gestaltungswettbewerben und Beratung in
gärtnerischen Belangen,
die Durchführung der Bewerbe "Grünes und blühendes Innsbruck"
und Beratung für Gärten und Blumenschmuck von Privatpersonen,
die Mitwirkung an der Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes für
Tirol,
die Mitwirkung an der Vollziehung des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, soweit damit nicht die Magistratsabteilung II oder die Magistratsabteilung V betraut ist,
Gutachten und Kostenschätzungen für Grünraumprojekte,
Stellungnahmen zur Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
sowie zu Stadtentwicklungsstudien,

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Zl. KA-07578/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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